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Liebe Leserinnen und Leser
 
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) am 1. Januar 2014 gilt in der Schweiz das sog. «neue Sanierungsrecht». In der laufenden Aktienrechtsrevision wird zudem ein Entwurf für ein Sanierungsrecht im Obligationenrecht (OR) diskutiert.
 
Diese Umstände sowie die Tatsache, dass es auch sonst nicht an aktuellen Themen mangelt, haben uns veranlasst, mit der vorliegenden Schwerpunkt-Ausgabe einige ausgewählte Aspekte zum Insolvenz- und Sanierungsrecht aufzugreifen.
 
Lukas Bopp und Milena Grob behandeln vorab verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Vergleichskompetenz der Konkursmasse.
 
Peter Dauwalder und Alessandro Farsaci stellen erstmals auf breiterer Basis die Ergebnisse einer empirischen Studie der KPMG zum neuen Sanierungsrecht vom Oktober 2016 vor.
 
Olivier Hari befasst sich mit der provisorischen Stundung, ihrer Zielsetzung und der Rolle des provisorischen Sachwalters.
 
Mein Kollege Simon Henseler und ich selber klären die Frage einer allfälligen Solidarhaftung eines Nachlassschuldners, der während der Nachlassstundung einen Geschäftsmietvertrag auf einen neuen Mieter überträgt.
 
Roland Schegg und Martin Engeler gehen der Frage nach, ob eine hohe Liquidität ein Frühindikator in der Unternehmenskrise sein kann.
 
Benno Strub legt dar, wie ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen in Schweizer Insolvenzverfahren behandelt werden.
 
Jos Vandebroek schliesslich äussert sich kritisch zum Sanierungsrecht im Entwurf des revidierten Obligationenrechts (Aktienrechts) und unterbreitet Verbesserungsvorschläge.
 
Ich danke den Autorinnen und Autoren und der Redaktion von Jusletter bestens für die angenehme Zusammenarbeit. Ihnen allen danke ich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und wünsche ich eine interessante Lektüre.
 
Dr. Daniel Hunkeler
Rechtsanwalt, LL.M., Zürich
Redaktor Jusletter
SchKG

 

In eigener Sache: Jusletter erscheint jeden Montag, ca. 45 Mal im Jahr. Am Montag, 5. Juni 2017 sind Pfingstferien. In dieser Woche erscheint kein Jusletter. Das Redaktionsteam dankt Ihnen bereits heute für Ihr Verständnis und freut sich, Sie am 12. Juni 2017 wieder begrüssen zu dürfen. 

Beiträge
Lukas Bopp
Milena Grob
Abstract

Juristische Personen sind bei Konkurseröffnung oftmals in bereits hängige gerichtliche Verfahren oder sonstige Auseinandersetzungen involviert. Anstatt diese Streitigkeiten auszufechten, kann es sich im Verlaufe eines Konkursverfahrens anbieten, dass die Konkursorgane sich mit Gläubigern oder auch mit Drittschuldnern vergleichsweise einigen.

Olivier Hari
Olivier Hari
Abstract

2014 sind die neuen Bestimmungen zur Sanierung eines Schuldners in finanziellen Schwierigkeiten in Kraft getreten. Genauer wurden einige Bestimmungen zur provisorischen und definitiven Stundung grundsätzlich geändert. Die provisorische Stundung hat nunmehr eine Doppelfunktion: einen Nachlassvertrag vorzubereiten oder die aussergerichtliche Sanierung des Schuldners zu ermöglichen. Daraus resultiert ein neues rechtliches System betreffend die provisorische Stundung und den Sachwalter, dessen Rolle sich grundsätzlich verändert hat. Der Beitrag befasst sich mit diesen Änderungen sowie ihren Auswirkungen und kommentiert das aktuelle System. (as)

Daniel Hunkeler
Daniel Hunkeler
Simon Henseler
Simon Henseler
Abstract

Bei der Übertragung einer Geschäftsmiete auf einen Dritten tritt dieser zwar in das bestehende Mietverhältnis ein, doch haftet der bisherige Mieter gegenüber dem Vermieter ex lege solidarisch bis zum Zeitpunkt, in dem das Mietverhältnis endet oder beendet werden kann, höchstens aber für zwei Jahre (Art. 263 OR). Werden Geschäftsmietverträge während der Nachlassstundung vom Nachlassschuldner mit Zustimmung des Sachwalters auf einen Dritten übertragen, kann diese Solidarhaftung der Sanierung besonders hinderlich sein. Die Autoren untersuchen, ob die Solidarhaftung auch in der Nachlassstundung Platz greift und wie sie Nachlassschuldner und Sachwalter ggf. abwenden oder zumindest abschwächen können.

Benno Strub
Benno Strub
Abstract

Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen werden nach einem bisher weltweit akzeptierten Verständnis auch in der Schweiz nicht vollstreckt. Dieses Verständnis widerspricht dem ansonsten im Betreibungs- und Insolvenzverfahren gemäss SchKG herrschenden Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger, können doch inländische öffentlich-rechtliche Forderungen schweizweit vollstreckt werden. Allerdings ist die Schweiz vereinzelt staatsvertragliche Verpflichtungen eingegangen, welche die Vollstreckung ausländischer öffentlich-rechtlicher Forderungen in der Schweiz zulassen. Ob diese Ausnahmen irgendwann zur Regel werden, wird die Zukunft zeigen.

Jos Vandebroek
Abstract

Im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber den Wunsch nach einem Sanierungsrecht im Obligationenrecht (OR) geäussert. In den Entwurf der aktuellen Aktienrechtsrevision sind bedeutende Veränderungen zu den betreffenden Artikeln eingeflossen. Der Beitrag macht kritische Betrachtungen zu den vorgesehenen Bestimmungen aus dem Blickwinkel der Sanierungspraxis bei KMU sowie Verbesserungsvorschläge.

Essay
Alessandro Farsaci
Peter Dauwalder
Abstract

Die am 1. Januar 2014 neu in Kraft getretenen Bestimmungen zum Sanierungsrecht brachten einige Neuerungen im Nachlassverfahren. Mit diesen neuen Bestimmungen strebte der Gesetzgeber verbesserte Rahmenbedingungen zur Unternehmenssanierung an. Nachdem das revidierte Sanierungsrecht seit einigen Jahren in Kraft ist, hat KPMG im Oktober 2016 eine umfragebasierte Analyse über die Entwicklung der Nachlassstundungen in der Schweiz publiziert.

Roland Schegg
Martin Engeler
Abstract

Unternehmenskrisen kündigen sich häufig über mehrere Stufen an. Es erstaunt, dass Frühindikatoren wie «hohe Liquidität bei sinkenden Umsätzen» meist nicht rechtzeitig interpretiert werden. Ignoranz statt Handeln – dies löste u.a. die Schiffskatastrophen von «Concordia» und «Titanic» aus. Die nautische Situation wurde ignoriert, ergänzt mit Überheblichkeit. In der Krise selbst folgte erneut Ignoranz gegenüber der Notsituation, gepaart mit Überforderung sowie Mängel in der Kommunikation im Führungsteam. Ist dieses Muster nicht auch bei Unternehmenskrisen häufig beobachtbar?

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Ein vom Arbeitgeber eingesetzter Vertrauensarzt untersteht bei der Information über die Ergebnisse der Untersuchung eines Arbeitnehmers dem strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis. Ohne weitergehende Ermächtigung des Arbeitnehmers darf sich der Vertrauensarzt gegenüber dem Arbeitgeber nur zum Bestehen, zur Dauer und zum Grad einer Arbeitsunfähigkeit äussern, sowie zur Frage, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines Arztes, der dem Arbeitgeber auch seine Diagnose und weitere Angaben zum betroffenen Angestellten mitgeteilt hat. (Urteil 6B_1199/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Die «persönlichen Bemerkungen» des zurückgetretenen Zürcher Oberrichters Peter Marti bei der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Ex-Bankangestellten Rudolf Elmer haben keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Elmer gegen die Ablehnung des Ermächtigungsgesuchs abgewiesen. (Urteil 1D_4/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Weil eine Amerikanerin auf eine Busse von 240 Franken der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden nicht reagierte, sollte sie der Autovermieter bezahlen. Das geht so nicht, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_1007/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Fahrzeug abschleppen und die Herausgabe an den Halter von der Bezahlung einer hohen Gebühr abhängig machen. Dies ist laut Zürcher Staatsanwaltschaft das Geschäftsmodell des Inhabers eines Abschleppdienstes. Den Mann hätte die Staatsanwaltschaft gerne in Untersuchungshaft behalten. Das Bundesgericht hat dessen längst erfolgte Freilassung nun als korrekt bestätigt. (Urteil 1B_32/2017)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gehen Details zur Strafuntersuchung wegen ungetreuer Amtsführung hervor, die seit März 2016 gegen zwei ehemalige leitende Mitarbeiter der Oberzolldirektion geführt wird. Einer der Männer soll IT-Waren im Wert von 12’000 Franken für seinen persönlichen Gebrauch auf Staatskosten bestellt haben. (Urteil A-59/2017)

Jurius
Abstract

BVGer – Ein junger Mann, der sich kurz nach Beendigung der Rekrutenschule eines Raserdelikts schuldig gemacht hat, hat keine Aussichten auf einen weiteren Aufstieg im Militär. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Ausschluss aus der Armee bestätigt. (Urteil A-4006/2016) (as)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des Basler Ex-Financier Dieter Behring abgewiesen. Der ausserordentliche Staatsanwalt war zurecht nicht auf eine Strafanzeige gegen die Bundesanwaltschaft eingetreten, welche die Anwälte des Financier eingereicht hatten. (Urteil BB.2016.372) (as)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat will das internationale Konkursrecht modernisieren. Das Verfahren der Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge soll vereinfacht werden. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2017 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersagt das Zusammenschlussvorhaben zwischen Ticketcorner und Starticket. Das neue Unternehmen hätte eine verstärkte marktbeherrschende Stellung erhalten und damit den wirksamen Wettbewerb im Fremdvertrieb von Tickets beseitigt.