Liebe Leserinnen und Leser
Rolf Kuhn beleuchtet den Wechsel der Vorsorgeeinrichtung unter dem Licht des Vergaberechts. Müssen etwa öffentlich-rechtliche Körperschaften vor dem Wechsel ein Submissionsverfahren durchführen? Wenn ja, was geschieht mit dem gültig abgeschlossenen Anschlussvertrag, wenn das Submissionsverfahren unterlassen wurde? Die von Praxis und Lehre zur Verfügung gestellten Lösungsvorschläge reichen von der vergaberechtlichen Unbeachtlichkeit bis hin zur Nichtigkeit solcher Verträge. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass der Anschlussvertrag mit Abschluss unter obligationenrechtlichen (und anderen) Gesichtspunkten gültig wird, der Arbeitgeber aber verpflichtet bleibt, die vergabewidrige Situation zu beseitigen.
Mit dem Erlass des Bundesgesetzes über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht soll die vom Bundesrat vorgeschlagene Verselbständigung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht umgesetzt werden. Es sieht nicht nur eine Ausgliederung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt vor, sondern normiert zugleich die bis anhin weitestgehend nicht kodifizierten Grundlagen der Stiftungsaufsicht. Oliver Arter und Roman Cincelli untersuchen das Revisionsvorhaben und erachten es als begrüssenswert. Auch wenn das neue Gesetz kaum materielle Neuerungen enthält, dient es der verbesserten Information aller Beteiligten und schafft die bislang fehlende gesetzliche Grundlage zur Ergreifung repressiver Aufsichtsmittel.
Ausgehend von einem hängigen Beschwerdeverfahren am Sozialversicherungsgericht Zürich geht Kurt Pärli der sozialversicherungsrechtlichen Qualifikation von Einkommen aus der Tätigkeit von Uber-Fahrerinnen und -Fahrern nach. Der weltweit tätige Konzern «Uber» erbringt Dienstleistungen in der Personenbeförderungs-Branche und beschäftigt von Kalifornien bis Zürich die Gerichte. Sind Uber-Fahrerinnen und -Fahrer Arbeitnehmende im Sinne des Sozialversicherungsrechts? Der Autor prüft die Tätigkeit für Uber nach den gesetzlichen Kriterien «Unternehmerrisiko» und «Abhängigkeitsverhältnis» und kommt, gleich wie die SUVA im erwähnten Verfahren, zum Schluss, dass Uber-Fahrerinnen und -Fahrer die Kriterien für eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht erfüllen.
Interne Untersuchungen, das Aufschalten von Fotos in soziale Netzwerkn, biometrische Zutrittskontrollen – der Schutz der Persönlichkeit und der Daten von Arbeitnehmenden im Rahmen des Arbeitsrechts ist zentral. Stéphanie Fuld und Stéphanie Chuffart-Finsterwald rücken diese Zusammenhänge ins Bewusstsein, zeigen die jüngsten Entwicklungen der Rechtsprechung auf und geben Empfehlungen ab, wie der Persönlichkeits- und Datenschutz der Arbeitnehmenden mit den Bedürfnissen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vereinbart werden kann. Dazu zählen eine transparente Information ebenso wie die Löschung von Daten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Verzicht auf die Aufzeichnung gewisser Informationen.
Zur Nachahmung empfohlen! So der Aufruf von Gian Sandro Genna zum Thema LegalTech. Der Autor prognostiziert, dass sich auch der Anwaltsberuf mit der Digitalisierung stark verändern wird. Er schildert seine eigenen Erfahrungen aus der digitalen Anwaltswelt – Mandatsakquisition, gerichtliche Eingaben (eGovernment), digitale Dossierführung, elektronische Informationsbeschaffung und automatisierte Rechnungsstellung – die technischen Möglichkeiten sind vielfältig und machen juristische Dienstleistungen schneller, effizienter und kundenfreundlicher. Essay beginnt mit der Frage, ob die Schweizer Anwälte bereit sind für LegalTech und endet mit der Einladung: Willkommen in der schönen neuen Anwaltswelt.
In eigener Sache: Gian Sandro-Genna referiert zum Thema «LegalTech – Geht mich das als Feld-Wald-Wiesen-Anwalt etwas an?» am 29. Juni 2017 beim Weblaw Forum LegalTech – Digitalisierung des Rechtsmarktes. legaltech.weblaw.ch
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |