Das Verhältnis von «frachtrechtlicher Rüge» und «kaufrechtlicher Rüge» im internationalen Warenhandel unter UN-Kaufrecht (CISG)
Internationales Kaufrecht und Transportrecht sind eng miteinander verwoben. Denn der internationale Warenhandel wird zu einem Grossteil unter Beizug von «externen» Frachtführern abgewickelt. Transportrechtlichen Fragen wird jedoch bei der Vertragsgestaltung oft zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten die Parteien des Kaufvertrages dafür sorgen, dass der Frachtvertrag und der Kaufvertrag gut koordiniert sind. Im Beitrag wird anhand des Beispiels frachtrechtlicher Rügeobliegenheiten illustriert, wie der Kaufvertrag gegebenenfalls mit dem Transportrecht abgestimmt werden könnte.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ausgangslage: Die frachtrechtlichen «Rügeobliegenheiten»
- 1. Die eisenbahnfrachtrechtliche «Rüge» als einführendes Beispiel
- a) Die Regelung im Überblick
- b) Parallelen zum Kaufrecht
- c) Unterschiede zum Kaufrecht
- 2. Die «Rügeobliegenheiten» in andern Bereichen des Frachtrechts
- III. Die Auswirkungen dieser frachtrechtlichen «Rügeobliegenheiten» auf den Kaufvertrag
- 1. Problemlage
- 2. Bei einer Holschuld des Käufers oder einer Versendungsschuld (Schickschuld) des Verkäufers
- 3. Bei einer Bringschuld des Verkäufers
- IV. Fazit
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