«Quenelle»-Geste vor Genfer Synagoge ist Rassendiskriminierung
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen Rassendiskriminierung, der 2013 mit zwei weiteren Personen vor einer Synagoge in Genf mit der «Quenelle» genannten Geste posiert hatte. Aufgrund des Ortes und der weiteren Umstände der Aktion ist das Genfer Kantonsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass mit der «Quenelle» eine gegen Personen jüdischen Glaubens gerichtete, herabsetzende und diskriminierende Botschaft transportiert wurde. (Urteil 6B_734/2016)
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