Freiheitsstrafen im Fall des Genfer Auftragsmords sind zu kurz
BGer – Die Freiheitsstrafe von 14 Jahren für den Genfer Vermögensverwalter, der einen Mord an seiner Frau in Auftrag gab, ist zu kurz. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Genfer Gericht muss nun nochmals über die Bücher. (Urteil 6B_445/2016, 6B_464/2016, 6B_486/2016, 6B_487/2016 und 6B_501/2016)
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