Observation von IV-Bezügern: Keine ausreichende Gesetzesgrundlage
BGer – Für die Observation von Bezügern einer IV-Rente fehlt es an einer genügend klaren und detaillierten gesetzlichen Grundlage. Das im vergangenen Oktober vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefällte Urteil, wonach es in der Schweiz für die verdeckte Überwachung im Bereich der Unfallversicherung an einer ausreichenden Gesetzesgrundlage mangelt, gilt auch bei der Invalidenversicherung. Im konkreten Fall dürfen die bei der Observation erlangten Beweismittel dennoch verwertet werden, weil das öffentliche Interesse überwiegt. (Urteil 9C_806/2016)
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