Polizist leiht ohne notwendigen Erwerbsschein Waffen für Kollegen
BGer – Das Solothurner Obergericht hat einen Kantonspolizisten zu Recht wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann hatte ohne den dafür notwendigen Waffenerwerbsschein Trainingswaffen mit Farbmarkier-Projektilen für einen Kollegen ausgeliehen. (Urteil 6B_1319/2016)
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