Wie aus einer Parkbusse ein Gefängnistag wird und alles verpufft
BGer – Kein Beweis eines korrekt zugestellten Strafbefehls für eine mutmassliche Parksünde, eine falsche Rechtsmittelbelehrung und eine verkürzte Beschwerdefrist: Im Ergebnis muss ein Zürcher Autofahrer eine Parkbusse samt Mahngebühren nicht als Freiheitsstrafe verbüssen. (Urteil 6B_779/2016)
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