Völkerrechtliche Grenzen des racial profiling
Im heutigen Präventionsstaat verwendet die Polizei zunehmend prädiktive Personenprofile, die sich auf einfach feststellbare Charakteristiken wie «Rasse» und ethnische Zugehörigkeit stützen. Ermittlungen anhand solcher herkunftsbasierter Profile lassen sich in aller Regel nicht mit dem völkerrechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbaren. Folgerichtig haben zahlreiche internationale Menschenrechtsorgane die Staaten aufgefordert, diese Polizeipraxis explizit zu untersagen, die Arbeit der Polizei einer effektiven, unabhängigen Kontrolle zu unterwerfen und eine Polizeiausbildung zu gewährleisten, die dem Gebrauch von Stereotypen entgegenwirkt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Personenprofile im Präventionsstaat
- 2. Das völkerrechtliche Diskriminierungsverbot
- 3. Rechtfertigung für herkunftsbasierte Personenprofile?
- 4. Schwierigkeit der Beweisführung
- 5. Schluss: Was ist zu tun?
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