Die Jugendsession wurde teilweise doppelt subventioniert
BVGer – Das Bundesamt für Sozialversicherungen forderte vom Verein Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände für die Organisation zweier Jugendsessionen CHF 16’000 zurück: Der Verein hatte dafür zwei Mal Subventionen bezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass nur CHF 3’000 geschuldet sind. (Urteil B-275/2016 und B-6011/2016)
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