Medienmitteilungen
Flexiblere Pikettdienste für Tierärzte
Beitragsarten:
Medienmitteilungen
Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Flexiblere Pikettdienste für Tierärzte, in: Jusletter 4. Dezember 2017
Der Bundesrat hat am 1. Dezember 2017 eine Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) beschlossen. Ziel der neuen Sonderbestimmungen ist eine punktuelle Flexibilisierung des Pikettdienstes in Tierarztpraxen und Tierkliniken. Die Änderung tritt am 15. Januar 2018 in Kraft. Die neuen Bestimmungen wurden in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erarbeitet.
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