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Aus dem Bundesgericht

Vier Jahre Freiheitsstrafe für Messerstiche gegen Lebenspartnerin

Jurius
Beitragsarten:

Aus dem Bundesgericht

Rechtsgebiete:

Straftaten gegen Leib und Leben, Strafprozessrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Vier Jahre Freiheitsstrafe für Messerstiche gegen Lebenspartnerin, in: Jusletter 4. Dezember 2017

BGer – Vier Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil für jene Frau, die im Oktober 2010 mit einem Messer auf ihre Lebenspartnerin einstach und diese lebensgefährlich verletzte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Verurteilten teilweise gutgeheissen und das Urteil des Berner Obergerichts aufgehoben. (Urteil 6B_1047/2017)


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