Aus dem Bundesgericht
Vier Jahre Freiheitsstrafe für Messerstiche gegen Lebenspartnerin
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Straftaten gegen Leib und Leben, Strafprozessrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Vier Jahre Freiheitsstrafe für Messerstiche gegen Lebenspartnerin, in: Jusletter 4. Dezember 2017
BGer – Vier Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil für jene Frau, die im Oktober 2010 mit einem Messer auf ihre Lebenspartnerin einstach und diese lebensgefährlich verletzte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Verurteilten teilweise gutgeheissen und das Urteil des Berner Obergerichts aufgehoben. (Urteil 6B_1047/2017)
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