Im Spannungsfeld zwischen Selbst- und Fremdvermessung
Themenreihe Quantified Self
Seitdem Privatversicherer ihre Kundinnen und Kunden dazu animieren, ihre Fitness zu messen, wird offensichtlich, dass die Messdaten nicht nur für die Selbstvermesser wertvoll sind, sondern auch für Dritte. Der EDÖB prüft nun erstmals ein solches Versicherungsprogramm auf seine Korrektheit. Im vorliegenden Beitrag wird der rechtliche Rahmen von Quantified Self synoptisch dargestellt und die sich aus der Selbstvermessung ergebenden Risiken untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Definition eines Prozesses
- 2.1. Begriff Quantified Self
- 2.2. Abgrenzung zu mHealth, eHealth und Telemedizin
- 3. Problemdarstellung
- 3.1. Potenziale der Selbstvermessung
- 3.2. Risiken der Selbstvermessung
- 3.3. Rechtliche Problemdarstellung
- 4. Quantified Self-Produkte
- 4.1. Technische Aspekte
- 4.1.1. Technik
- 4.1.2. Big Data
- 4.2. Rechtliche Aspekte
- 4.2.1. Medizinprodukte
- a) Ausgangslage
- b) Abgrenzung
- c) Eigenständige Medizinprodukte-Software
- d) Weitere Rechtsanwendungsnormen
- 4.2.2. Konsumprodukte
- a) Vertrag
- b) Produktesicherheit
- c) Haftung
- 5. Datenschutz und Datensicherheit
- 5.1. Allgemein
- 5.2. Geltungsbereich des DSG
- 5.3. Arten von Personendaten
- 5.4. Datenschutzgrundsätze und allgemeine Datenschutzbestimmungen
- 5.4.1. Rechtmässigkeit und Einwilligung
- 5.4.2. Treu und Glauben
- 5.4.3. Verhältnismässigkeitsprinzip
- 5.4.4. Zweckmässigkeit
- 5.4.5. Transparenz
- 5.4.6. Datenrichtigkeit
- 5.4.7. Datensicherheit
- 5.5. Aufsicht
- 5.6. Strafrecht
- 5.7. Rechtsmittel
- 6. Datenbearbeitung durch Dritte
- 6.1. Ausgangslage
- 6.2. Einsatz im medizinischen Kontext
- 6.3. Tracking im Arbeitsverhältnis
- 6.3.1. Quantified Employee
- 6.3.2. Daten- und Gesundheitsschutz im Arbeitsverhältnis
- 6.4. Risiken im Versicherungsverhältnis
- 6.4.1. Allgemein
- 6.4.2. Anwendungsbeispiele in der privaten Krankenzusatzversicherung
- 6.4.3. Gesundheitsdaten mit Krankenkassen teilen?
- 7. Ausblick
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