Liebe Leserinnen und Leser
Thomas Gächter und Michael E. Meier widmen sich einmal mehr den Observationen im Sozialversicherungsrecht, dieses Mal mit Fokus auf die geplante Rechtsentwicklung und mit Ausblicken ins Straf- und Privatrecht. Die Rechtsprechung zur Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Observationsergebnisse hat nach Ansicht der Autoren allerdings das Potential, die geplante ATSG-Revision zu einem reinen Verhaltensstandard zu degradieren.
(Vgl. auch Thomas Gächter / Michael E. Meier, Rechtswidrige Observationen in der IV – Verwertbarkeit der Observationserkenntnisse, in: Jusletter 14. August 2017)
Ebenfalls den Observationen, aber im Sozialhilferecht, widmet sich David Henseler. Auch hierfür ist eine ausreichende gesetzliche Grundlage erforderlich. Am Beispiel des geplanten Erlasses einer Observationsverordnung in der Stadt Zürich zeigt der Autor auf, dass die Stadt sich dafür weder auf das kantonale Recht noch die Gemeindeautonomie abstützen kann. Um Observationen in der Sozialhilfe EMRK-konform durchführen zu können, bedarf es einer Gesetzesrevision auf kantonaler Ebene.
Um die Höhe des Grundbedarfs im Sozialhilferecht geht es im Beitrag von Pierre Heusser. Dieser kritisiert die jüngsten Entwicklungen bei der Festlegung des Grundbedarfs und plädiert mit Blick auch auf die deutsche und englische Rechtsprechung für eine Rückkehr zu statistisch untermauerten Kriterien. Der sozialhilferechtliche Grundbedarf darf nicht zum Spielball der Politik werden.
In der Themenreihe Quantified Self geht Yvonne Prieur den Selbstvermessungsprodukten rechtlich auf den Grund: Datenschutz, Heilmittelrecht und Produktesicherheit sind nur einige Schlagworte. Besondere Brisanz kommt dem Spannungsverhältnis zwischen Selbst- und Fremdvermessung im Versicherungsbereich oder im Arbeitsverhältnis zu, wo Ungleichbehandlung droht.
Franziska Sprecher betrachtet in ihrem Beitrag zur Themenreihe Quantified Self die Entwicklungen im Datenschutz- und Heilmittelrecht in Europa und in der Schweiz. Ob die Ziele von Transparenz, Sicherheit und einer verbesserten Rechtsdurchsetzung im Zeitalter der rasch voranschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und global agierender Wirtschaftsakteure erreicht werden können, wird sich zeigen.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Leiterin Jusletter |
In eigener Sache: Diese Ausgabe von Jusletter ist die vorletzte im Jahr 2017; die erste Ausgabe des Jahres 2018 erscheint am 15. Januar. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Adventszeit und bereits jetzt schöne Festtage.