Sexuelle Dienste gegen Aufenthaltsregelung: Ex-Polizist verurteilt
BGer – Das Bundesgericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten für einen Ex-Polizisten aus dem Kanton Freiburg bestätigt. Der Mann versprach einem irakischen Asylbewerber gegen die Leistung sexueller Dienste sich um dessen Aufenthaltsstatus zu kümmern. (Urteil 6B_209/2017)
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