Fedpol-Spezialist zu Recht wegen ausserordentlicher Reise gekündigt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die ordentliche Kündigung eines Russland-Spezialisten beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) bestätigt. Der Mann machte eine Reise nach Russland, obwohl sein Vorgesetzter diese nicht bewilligt hatte. (Urteil A-2953/2017)
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