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Sozialhilferechtliche Rückerstattungen gegenüber der Klientel

Ein Streifzug durch unwegsames Gelände

Guido Wizent
Beitragsarten:

Beiträge

Rechtsgebiete:

Sozialhilferecht, Verwaltungsrecht

Zitiervorschlag: Guido Wizent, Sozialhilferechtliche Rückerstattungen gegenüber der Klientel, in: Jusletter 19. März 2018

Personen, die wirtschaftliche Hilfe bezogen haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Rückerstattung verpflichtet. Die einzelnen Rückerstattungstatbestände werden in den kantonalen Sozialhilfegesetzen unterschiedlich und abschliessend geregelt. Die Handhabung variiert stark. Es lassen sich dogmatisch drei wesentliche Tatbestände unterscheiden. Diese werden überblicksweise dargestellt und samt einigen allgemeinen Grundsätzen und aktuellen Problemen punktuell eingehender gewürdigt.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Überblick
    • 1. Drei zentrale Tatbestände
    • 2. Abschliessende gesetzliche Aufzählung
    • 3. Örtliche Zuständigkeit und kommunaler Handlungsspielraum
    • 4. Rückerstattungspflichtige Leistungen
      • a. Grundsatz: Unterstützungseinheit
      • b. Sozialhilfeleistungen
    • 5. Abgrenzungen
      • a. Erben
      • b. Darlehen: Leistungsmodalität
      • c. Verwandtenunterstützungspflicht
      • d. Einbürgerung: Rückerstattung sui generis
  • II. Rückerstattung/Verrechnung aufgrund von Bevorschussungen
    • 1. Idee
    • 2. Kongruente Nachzahlungen
      • a. Allgemeines
      • b. Zeitliche Kongruenz
      • c. Sachliche Kongruenz
    • 3. Hilfsinstrumente zur Sicherstellung (Hinweise)
  • III. Rückerstattung aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse
    • 1. Zweck und Unterscheidungen
    • 2. Stark unterschiedliche Umsetzungen
    • 3. Rückerstattung aus späterem Erwerbseinkommen
    • 4. Rückerstattung bei relevantem Vermögensanfall
      • a. Allgemeines
      • b. Effektiver Zufluss finanzieller Mittel
      • c. Freizügigkeitsleistungen
    • 5. Kritik
    • 6. De lege ferenda: Paradigmenwechsel
  • IV. Rückerstattung aufgrund unrechtmässigen Leistungsbezugs
    • 1. Allgemeines
    • 2. Massgebendes Kriterium: nicht vorhandene Bedürftigkeit
    • 3. Zulässigkeit von ratenweisen Verrechnungen mit laufender Hilfe
      • a. Allgemeines
      • b. Abgrenzung zur negativen Sanktion
      • c. Anregungen
    • 4. Verstärkter Fokus auf präventive Massnahmen
    • 5. Skandalisierung: Depolitisierung durch Moralisierung?
  • V. Zusammenspiel der verschiedenen Tatbestände
  • VI. Solidarische Haftungen
  • VII. Fristen und Zinsen
    • 1. Relative und absolute Fristen
    • 2. Beginn des Fristenlaufs: Unschärfen
    • 3. Verjährungsfrist
    • 4. Vollstreckungsfrist
    • 5. Zinsen (Hinweise)
  • VIII. Formalisierung
    • 1. Allgemeines
    • 2. Zurückhaltender Gebrauch von Vereinbarungen
    • 3. Dokumentations- und Begründungspflicht
  • IX. Befreiungen von der Rückerstattungspflicht
    • 1. Leistungen in Zusammenhang mit dem aktivierenden Sozialstaat
    • 2. Minderjährigkeit
      • a. Keine Rückerstattungspflicht der Kinder
      • b. Mankofälle
    • 3. Behinderungsspezifische Leistungen?
    • 4. Vertrauensschutz: Erlass bei Gutgläubigkeit
      • a. Allgemeines
      • b. Formalisierung
      • c. Erfordernis der finanziellen Härte
      • d. Konkretisierungen: kognitive Beeinträchtigungen und Falschauszahlungen
    • 5. Allgemeine Härtefallklausel
    • 6. Zwischenfazit: unterschiedliche Rückerstattungen und Individualisierungsprinzip
      • a. Unterschiedliche Rückerstattungen
      • b. Individualisierungsprinzip als Massstab der Rückerstattung
  • X. Zusammenfassende Schlussbemerkungen
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