Swatch Group: Rechtsschutzinteresse für Klage in der Schweiz
BGer – Das Handelsgericht des Kantons Bern muss sich erneut mit der Klage der Swatch Group befassen, mit der diese die Feststellung verlangt, dass sie nicht zur Belieferung eines englischen Unternehmens mit Ersatzteilen für Uhren der Swatch Group verpflichtet ist. In Änderung der bisherigen Rechtsprechung ist die Absicht einer Partei, sich im internationalen Verhältnis für einen bevorstehenden Rechtsstreit einen Gerichtsstand in der Schweiz zu sichern, als ausreichendes Interesse für eine entsprechende Feststellungsklage zu erachten. (Urteil 4A_417/2017)
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