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Der Schutzbereich von Art. 47 BankG

Michael Kunz
Michael Kunz
Dave Zollinger
Dave Zollinger
Beitragsarten:

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Rechtsgebiete:

Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation

Zitiervorschlag: Michael Kunz / Dave Zollinger, Der Schutzbereich von Art. 47 BankG, in: Jusletter 931

In den letzten Jahren hat sich der internationale Druck auf das Bankgeheimnis verstärkt. Bei dieser Ausgangslage nimmt die Bedeutung der Frage, welches Bankgeheimnis die Strafbestimmung in Art. 47 BankG schützen soll, zu. Der Beitrag geht dieser Frage nach und analysiert insbesondere, ob Art. 47 BankG weiterhin einzig zur Verstärkung eines ausschliesslich zivilrechtlich begründeten Schutzes dient. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen und der damit einher gehenden Verschärfung des Tatbestandes muss heute davon ausgegangen werden, dass Art. 47 BankG auch einen eigenständigen Funktionsschutz bezweckt.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
    • 1.1. Ausgangslage
    • 1.2. Fragestellung
  • 2. Der Schutzzweck von Art. 47 BankG
    • 2.1. Rechtsgrundlagen der Geheimhaltepflicht
    • 2.2. Schutz der Persönlichkeit / Privatsphäre vs. Funktionsschutz
      • 2.2.1. Ausgangslage
      • 2.2.2. Strukturelle Unterschiede zwischen Art. 47 BankG und Art. 321 StGB
        • 2.2.2.1. Verletzung des Bankgeheimnisses als Offizialdelikt
        • 2.2.2.2. Strafbarkeit der fahrlässigen Tatbegehung
        • 2.2.2.3. Strafbarkeit des Anstiftungsversuches
        • 2.2.2.4. Aufhebung des Bankgeheimnisses in kantonalen Straf- und Zivilverfahren
      • 2.2.3. Entwicklung in den letzten 10 Jahren
        • 2.2.3.1. Strafverschärfung mit Einführung des FINMAG
        • 2.2.3.2. Ausweitung der Tathandlung und Strafverschärfung für die qualifizierte Tatbegehung
        • 2.2.3.3. Streichung der Mindestbusse im Wiederholungsfall
        • 2.2.3.4. Verzicht auf eine Verschärfung des Steuerstrafrechts
    • 2.3. Pflichten der Banken zur Beschaffung von Informationen und deren Verwertung
      • 2.3.1. Aufsichtsrechtliche Grundlagen zur Beschaffung von Informationen
      • 2.3.2. Angaben bei Zahlungsaufträgen
      • 2.3.3. Melderecht und Meldepflicht der Finanzintermediäre
      • 2.3.4. Die Überwachung von Bankbeziehungen durch Strafverfolgungsbehörden
      • 2.3.5. Konsequenzen
    • 2.4. Schlussfolgerungen
  • 3. Inhalt und Schutzbereich von Art. 47 BankG
    • 3.1. Gegenstand und Umfang
      • 3.1.1. Gegenstand des Bankgeheimnisses
      • 3.1.2. Umfang des Bankgeheimnisses
        • 3.1.2.1. Elemente
        • 3.1.2.2. Drittdaten des Kunden
        • 3.1.2.3. Mitarbeiternamen
        • 3.1.2.4. Bankinterne Vorgänge
    • 3.2. Personeller Geltungsbereich
      • 3.2.1. Aktuell tätiges Personal der Bank
      • 3.2.2. Ehemalige Angestellte der Bank
      • 3.2.3. Rechtsvertreter der Kunden
      • 3.2.4. Liquidatoren, Revisoren, Untersuchungsbeauftragte
    • 3.3. Territorialer Geltungsbereich
      • 3.3.1. Banken im Sinne von Art. 1 und Art. 2 BankG
      • 3.3.2. Tochtergesellschaften von Schweizer Banken im Ausland
      • 3.3.3. Auslandstaten von angestellten / beauftragten Personen einer Schweizer Bank
  • 4. Fazit
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