Inhaltsverzeichnis
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I. Einführung
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II. Diskussion
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A. Grundsatz: Das Bankkundengeheimnis gilt nicht absolut
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B. Konkretisierung des Grundsatzes mit Bezug auf Passivprozesse
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1. Vertretbarer Rechtsstandpunkt der Bank
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2. Kein unverhältnismässig geringer Streitwert
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3. Abwarten eines ausländischen Urteils ist unzumutbar / zumutbare Anfechtung der ausländischen Zuständigkeit ist erfolgt
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4. Ausschliessliche Verwendung von relevanten Informationen
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5. Vorrang der vitalsten Interessen des Bankkunden
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6. Keine Totalverweigerung der Bank
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III. Zusammenfassung