Etappensieg für Luzerner Grand Hotel Europe bei Zonenzuteilung
BGer – Das Kantonsgericht Luzern muss sich nochmals mit der Zuteilung des Grand Hotel Europe zur Tourismuszone der Stadt Luzern befassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Hotels gutgeheissen, weil das Kantonsgericht sich mit wesentlichen Punkten nicht auseinandergesetzt hat. (Urteil 1C_585/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare