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Liebe Leserinnen und Leser

Es folgt Teil 2 der Übersicht über die wichtigsten Entscheide des Bundesgerichts im Gesellschaftsrecht des vergangenen Jahres (Oktober 2016 – Oktober 2017) von Karin Müller und Simon Leu. Die Zusammenfassungen der Urteile sind mit Kommentaren ergänzt. Vgl. Teil 1: Karin Müller / Simon Leu, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts im Gesellschaftsrecht – Teil 1, in: Jusletter 30. April 2018.

Peter V. Kunz untersucht die FINMA-Regulierung im Licht der Rechtsstaatlichkeit mit Augenmerk auf verfassungsrechtlich heikle Punkte etwa in Bezug auf das Legalitätsprinzip, das Verhältnismässigkeitsprinzip und das Prinzip der Gewaltenteilung. Angereichert mit Beispielen und Verbesserungsvorschlägen gibt der Autor einen umfassenden Überblick zum Thema.

Hans Giger widmet sich der letzten Erbrechtsanpassung von 1988. Gemäss Autor läuft der Pflichtteilsschutz nicht ehelicher Kinder zulasten der Begünstigung des überlebenden Ehegatten der ratio legis entgegen. Ausserdem befasst er sich eingehend mit der Rückwirkung von Gesetzen und zeigt deren verfassungsrechtliche Implikationen auf.

Schweizer Unternehmen vor US-Gerichten können gegenüber ihren amerikanischen Gegenparteien benachteiligt sein, etwa betreffend Geheimhaltung der Kommunikation mit dem In-house-Counsel. Karen Topaz Druckman vergleicht Schweizer und US-Recht, geht der Frage des anwendbaren Rechts nach und zeigt, was der neue Art. 160a ZPO bewirken kann.

Beziehungsstatus: «Es ist kompliziert» – so das Ergebnis von Sandra Husi-Stämpfli zur laufenden DSG-Revision. Die europäischen Entwicklungen fordern den Schweizer Gesetzgeber auf, über den Datenschutz im Allgemeinen und seine Herausforderungen in einer digitalisierten Welt nachzudenken. Eine Vermählung der teilweise stark gegenläufigen Haltungen ist noch nicht absehbar.  

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und eine schöne Woche.

Anna Steger
Leiterin Jusletter

 

In eigener Sache: Happy Birthday Jusletter.

Jusletter wird 18! Am 8. Mai 2000 wurde der erste Jusletter verschickt. Heute erscheint die 935. Ausgabe – eine würdige Zahl für die Volljährigkeit. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue als Leserinnen und Leser, Redaktorinnen und Redaktoren, Autorinnen und Autoren der grössten juristischen Universalzeitschrift der Schweiz. Dank Ihnen gehen wir freudig in die Zukunft mit Jusletter, «Der Montagsklick – zu Recht.»  

 

«Feierte Jusletter nicht bereits seinen 18. Geburtstag, man müsste diese Publikation erfinden: schnell, flexibel, zuverlässig, und dies kombiniert mit einer enormen Reichweite! Herzliche Gratulation, und weiter so!»
Dr. iur. Philipp H. Haberbeck, Rechtsanwalt, Zürich, Jusletter-Autor

« Jusletter – depuis 18 ans (presque) chaque lundi ma quantité de formation continue juridique actuelle ! »
Prof. Dr. iur. Christina Schmid-Tschirren, Direktorin Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung, Lausanne, Redaktorin Jusletter Grundbuch und Sachenrecht

«Jusletter am Montag – ein Muss für alle Juristinnen und Juristen
Prof. Dr. iur. Roland Pfäffli, Universität Freiburg i.Ue., Jusletter-Autor

«Bei seiner Lancierung wurde Jusletter, insbesondere im akademischen Umfeld, gelegentlich als wenig ernst zu nehmendes Experiment belächelt. Heute ist er aus dem Alltag von Universitäten und Rechtspraxis nicht mehr wegzudenken
Prof. Dr. iur. Regina Aebi-Müller, Universität Luzern, Redaktorin Jusletter Personen-, Ehe- und Kindesrecht

«Weblaw hat Pionierarbeit im Bereich der elektronischen Publikationen geleistet; die Früchte waren zu Beginn hoch oben am Baum, heute für alle greifbar
Prof. Dr. iur. Rolf H. Weber, Rechtsanwalt, Zürich, Jusletter-Autor, Redaktor Jusletter IT Datenschutz / Datensicherheit

Wissenschaftliche Beiträge
Peter V. Kunz
Peter V. Kunz
Abstract

Die verschiedenen Regularien der Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA sind in jüngster Zeit zunehmend in die rechtspolitische Kritik geraten, und dies mit gutem Grund. Die Aufsichtsbehörde basiert ihre Tätigkeiten auf diversen Regulierungen, deren rechtsstaatliche Grundlage mindestens problematisch, wenn nicht sogar fehlend erscheint. Dies gilt in erster Linie für die Rundschreiben der FINMA sowie für die Aufsichtsmitteilungen; doch selbst im Bereich der Rechtsverordnungen sind Mängel erkennbar. Die vorliegende Studie verschafft einen umfassenden Überblick. In einem Rechtsstaat darf die Macht des Faktischen nicht eine saubere Rechtsgrundlage ersetzen – es besteht Handlungsbedarf.

Hans Giger
Hans Giger
Abstract

Die Familienstrukturen haben sich von der Gross- zur Kleinfamilie verändert. Beim Erbfall sind die «Kinder» vielfach bereits im Pensionsalter und finanziell gesichert. Das Motto lautet: «Erben ist kein Anspruch, sondern ein Geschenk». Der Neuordnung von 1988 fehlt nun aber die erforderliche Klarheit und Konsequenz; dies insbesondere durch die pflichtteilsschutzbezogene Privilegierung der nicht ehelichen Kinder. Oft fehlt der unentbehrliche Miteinbezug allgemeiner Rechtsgrundsätze. Die Entscheidung darüber, was mit dem selbst erschaffenen Vermögen im Todesfalle geschehen soll, liegt folgerichtig in der alleinigen Kompetenz des Erblassers: Freiwilligkeit ist das Zauberwort.

Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
Karin Müller
Karin Müller
Simon Leu
Simon Leu
Abstract

Im Beitrag finden Sie eine Zusammenstellung von in der amtlichen Sammlung publizierten und weiteren wichtigen (nicht amtlich publizierten) Entscheiden des Bundesgerichts im Gesellschaftsrecht von Oktober 2016 bis Oktober 2017 (vgl. für Teil 1: Jusletter 30. April 2018). Dem Praktiker soll damit eine rasche Übersicht über die Entwicklungen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gegeben werden. Die Zusammenfassungen der Urteile sind mit Bemerkungen versehen.

Beiträge
Karen Topaz Druckman
Karen Topaz Druckman
Abstract

Das Discovery-Verfahren in den USA geht sehr weit. Demgegenüber ist auch der Schutz des Berufsgeheimnisses, darunter auch von Unternehmensjuristen, sehr weitgehend. Dies gilt nicht im Schweizer Recht. Wenn ein Schweizer Unternehmen in ein Verfahren vor einem amerikanischen Gericht involviert ist, wird möglicherweise Schweizer Recht auf die Geheimhaltung angewendet und nicht amerikanisches. In diesem Fall muss die Schweizer Partei im Gegensatz zur amerikanischen sämtliche Kommunikation mit ihrem Juristen offenlegen. Die Autorin untersucht die Wirksamkeit der parlamentarischen Initiative Markwalder 15.409, welche die Einführung eines neuen Art. 160a in der ZPO vorschlägt. (as)

Essay
Sandra Husi-Stämpfli
Sandra Husi-Stämpfli
Abstract

Das neue Datenschutzrecht der EU tritt am 25. Mai 2018 in Kraft, während die Schweizer Datenschutz-Revision voll im Gange ist. Obwohl der Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter oberste Priorität haben sollte, nimmt die Debatte in der Schweiz je länger je mehr Züge eines shakespeareschen Beziehungsdramas an: Die einen wollen einen wirksamen Datenschutz, die anderen nicht, es wird auf Zeit gespielt, taktiert, denn vielleicht kann man den vermeintlichen Hype um den Datenschutz ja einfach aussitzen? Dabei droht vergessen zu gehen, um was es wirklich geht: Um unsere Freiheit und um unsere Selbstbestimmung in der digitalen Welt.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die fristlose Kündigung von Benjamin Huggel als Trainer des FC Black Stars Basel im Februar 2016 war ungerechtfertigt. Der TV-Experte erhält deshalb eine Entschädigung von drei Monatslöhnen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 4A_7/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Wer mit einer Bank einen Vermögensverwaltungsvertrag abschliesst und wegen pflichtwidriger Anlagen Geld verliert, muss seinen Schaden bei einer Klage vor Gericht detailliert aufzeigen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, das die Beschwerde einer Genfer Privatbank gutgeheissen hat. (Urteil 4A_586/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Ende 2017 im Kanton Zürich festgenommener mutmasslicher ‘Ndrangheta-Angehöriger kann an Italien ausgeliefert werden. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Betroffenen nicht eingetreten. (Urteil 1C_146/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen drei Türken revidiert, die aufgrund der Leugnung des Genozids an den Armeniern wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Schweiz in diesem Falls wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit. (Urteil 6F_7/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Im Verfahren um den Kiesabbau auf der Allmend in Zell (LU) hat ein Dritter die Prozesskosten des Beschwerdeführers getragen – möglicherweise eine Konkurrentin der Kieshandels-AG Zell. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht die Beschwerde der Privatperson wegen Rechtsmissbräuchlichkeit abgewiesen. (Urteil 1C_16/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Die Gegner des Windparks Grenchenberg im Kanton Solothurn haben vor dem Bundesgericht eine Niederlage erlitten. Das Bundesgericht wies zwei Beschwerden ab. Wie die Vorinstanzen kommen sie zum Schluss, dass die Gegner zu wenig betroffen von der Anlage sind und daher nicht zur Beschwerde legitimiert sind. (Urteile 1C_263/2017, 1C_677/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Das Kantonsgericht Luzern muss sich nochmals mit der Zuteilung des Grand Hotel Europe zur Tourismuszone der Stadt Luzern befassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Hotels gutgeheissen, weil das Kantonsgericht sich mit wesentlichen Punkten nicht auseinandergesetzt hat. (Urteil 1C_585/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Polizisten und einer Polizistin aus dem Kanton Genf bestätigt, die mit Blaulicht einen Unfall verursachten. Unmittelbar vor der Kollision hatte die Polizistin die Sirene abgestellt. (Urteile 6B_1302/2017, 6B_1303/2017)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Der Entscheid der Post, eine Poststelle in eine Agentur umzuwandeln, kann nicht vor Gericht angefochten werden. Vorliegend hat das Bundesverwaltungsgericht den rechtlichen Streit um die Poststelle der Tessiner Gemeinde Balerna entschieden. (Urteil A-6351/2017)

Jurius
Abstract

BVGer – Eine Nicht-EU-Bürgerin kann aufgrund des EU-Passes ihres minderjährigen Kindes ein Aufenthaltsrecht für sich in der Schweiz ableiten. Das SEM missachtete diese Regel – trotz entsprechender Rechtsprechung des Bundesgerichts. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Chinesin mit einem ungarischen Sohn nun gutgeheissen. (Urteil F-871/2017)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat den Export von Softwarelösungen für das Auswerten von Funksprüchen an den türkischen Geheimdienst zu Recht nicht bewilligt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bei einem Ausfuhrgesuch für China muss das Seco hingegen über die Bücher. (Urteile B-7184/2017, B-2054/2017)

Jurius
Abstract

BVGer – Die erleichterte Einbürgerung eines gebürtigen Senegalesen kann nicht für nichtig erklärt werden, auch wenn der Mann drei aussereheliche Kinder im Einbürgerungsverfahren verschwieg. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil F-2375/2016)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Ein im vergangenen Sommer im Kanton Waadt verhafteter mutmasslicher Al-Kaida-Unterstützer muss sich einem psychiatrischen Gutachten unterziehen. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil BB.2017.202)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Schweiz und Brasilien haben am 3. Mai 2018 in Brasilia ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Es wird eine für die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen und der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten förderliche Rechtssicherheit schaffen.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2018 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.