Kiesabbau in Zell (LU): Beschwerde ist rechtsmissbräuchlich
BGer – Im Verfahren um den Kiesabbau auf der Allmend in Zell (LU) hat ein Dritter die Prozesskosten des Beschwerdeführers getragen – möglicherweise eine Konkurrentin der Kieshandels-AG Zell. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht die Beschwerde der Privatperson wegen Rechtsmissbräuchlichkeit abgewiesen. (Urteil 1C_16/2017)
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