Kriegsmaterialverordnung wird angepasst
In der Schweiz soll eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität auch in Zukunft sichergestellt werden. Deshalb hat der Bundesrat am 15. Juni 2018 eine Aussprache über die Rahmenbedingungen für den Transfer von Kriegsmaterial geführt, denen bei der Aufrechterhaltung der massgeblichen Industriebasis eine zentrale Rolle zukommt. In einem Richtungsentscheid hat der Bundesrat festgelegt, dass die Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung angepasst werden sollen.
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