Privatrechtlicher Vertrauensarzt und ärztliche Schweigepflicht
Tendenzen in Rechtsprechung und Lehre
Die Unterstellung des privatrechtlichen Vertrauensarztes und des Aktengutachters unter die in Art. 321 StGB verankerte Schweigepflicht ist seit längerer Zeit umstritten. Im Mai 2017 sprach sich das Bundesgericht für die Unterstellung des Vertrauensarztes unter Art. 321 StGB aus. In diesem Beitrag wird erläutert, weshalb dieser Meinung zu folgen ist, inwiefern eine Entbindung von der Schweigepflicht durch betroffene Arbeitnehmer möglich ist und ob mit dem Besuch beim Vertrauensarzt bereits eine konkludente Entbindung vorliegt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Problemstellung
- III. Vertrauensarzt und die ärztliche Schweigepflicht
- 1. Begriff des privatrechtlichen Vertrauensarztes
- 2. Abgrenzung
- 2.1. In sachlicher Hinsicht
- 2.2. In persönlicher Hinsicht
- 3. Anwendung des Berufsgeheimnisses von Art. StGB 321 auf den Vertrauensarzt?
- 3.1. Schutzbereich von Art. 321 StGB
- 3.2. Anwendung von Art. 321 StGB auf den Vertrauensarzt gem. Rechtsprechung und Lehre
- 3.3. Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung
- 4. Entbindung von der Schweigepflicht
- 4.1. Konkludente Entbindung
- 4.2. Ausdrückliche Willensäusserung
- a. Keine Entbindung
- b. Vorbehaltlose Entbindung
- c. Teilweise Entbindung
- IV. Fazit
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