Aus dem Bundesgericht
Thurgauer Justiz muss Verbindung zu Aktion «Lies!» genauer prüfen
Rechtsgebiete:
Verwaltungsrecht, Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit
Zitiervorschlag: Jurius, Thurgauer Justiz muss Verbindung zu Aktion «Lies!» genauer prüfen, in: Jusletter 15. Oktober 2018
BGer – Die Thurgauer Justiz hat unzureichend abgeklärt, ob die Flugblatt-Aktion von zwei Männern in Kreuzlingen TG eine Verbindung zur Aktion «Lies!» und der Organisation «Die wahre Religion» hatte. Auf Geheiss des Bundesgerichts muss das Verwaltungsgericht dies nachholen. (Urteile 1C_193/2018, 1C_194/2018)
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