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Liebe Leserinnen und Leser
 
Das Vertriebsvertragsrecht ist eine typische Querschnittsmaterie. In praxisbezogenen Beiträgen werden in der vorliegenden Schwerpunkt-Ausgabe daher für unterschiedlichste Rechtsgebiete aktuelle Rechtsprobleme, Fallstricke und Herausforderungen beim Waren- und Dienstleistungsvertrieb dargestellt sowie Lösungsansätze skizziert, um diese zu meistern.
 
Im ersten Beitrag geben Marquard Christen und Hadi Mirzai einen Überblick über die Behandlung von Handelsvertreterverhältnissen im Kartellrecht. Sie stellen vorab die Rechtslage in der Europäischen Union dar und analysieren und würdigen sodann die wenigen Schlussberichte bzw. Gutachten und Beratungen der Schweizer Wettbewerbsbehörden zu diesem Thema. Die Autoren zeigen verschiedene Inkonsistenzen der Schweizer Praxis auf und fordern eine strikte Ausrichtung an der EU-Rechtslage.
 
Dr. Andrea Graber Cardinaux stellt in ihrem Beitrag sodann die neusten Entwicklungen im Vertriebskartellrecht in der Schweiz und der Europäischen Union auf Stufe der rechtsanwendenden Behörden, der Gerichte sowie des Gesetzgebers dar. Sie beleuchtet dabei insbesondere die kartellrechtlichen Grundsätze, die bei der Vertriebsgestaltung zwingend zu beachten sind, um nicht ins Fadenkreuz der Wettbewerbsbehörden zu gelangen. Sie schliesst mit einem Blick in die gesetzgeberische Pipeline.
 
Lukas Bühlmann und Hatun Metin befassen sich mit dem Datenschutz im E-Commerce. Aufgrund des Inkrafttretens der DSGVO war das Jahr 2018 für das Datenschutzrecht in Europa und auch der Schweiz ein besonderes Jahr. Die beiden Autoren führen die Einzug gehaltene Bewusstseinsbildung für datenschutzrechtliche Problemkreise im Vertriebskontext fort und legen dar, welche Massnahmen für eine gesetzeskonforme Datenbearbeitung im Bereich des Online-Handels notwendig sind.
 
Dr. Oliver Kaufmann beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen beim Arzneimittelvertrieb. Nach einer thematischen Einführung stellt er die für die regulatorische Compliance im Arzneimittelvertrieb relevanten Rechtsgrundlagen dar. Sodann beleuchtet er die Bedeutung dieser Rechtsgrundlagen für ausgewählte, im Arzneimittelvertrieb übliche Vertriebsinstrumente, namentlich für die Gewährung von Rabatten und «Kick-backs», für Preisempfehlungen und Kooperationsvereinbarungen. Sein Beitrag schliesst mit einem Ausblick auf die vertriebsrelevanten Bestimmungen des revidierten Heilmittelgesetzes.
 
Mario Strebel und Fabian Koch stellen in ihrem Beitrag die vertragsrechtlichen Besonderheiten bei der Vertriebsvertragsbeendigung dar. Dazu systematisieren sie vorab den (Innominat-)Vertriebsvertrag und beschreiben mögliche Regelungen von dessen Dauer und Beendigungsformen sowie die Wirkungen der Vertragsbeendigung. Abschliessend werden mögliche pekuniäre Ansprüche untersucht, die aus der Beendigung eines Vertriebsvertrags resultieren können, namentlich betreffend die Kundschaftsentschädigung, einen möglichen Investitionsersatz sowie allfällige Rücknahmerechte und/oder -pflichten.
 
Dr. Martin Rothermel stellt in seinem Beitrag Cliffhangers in International Distribution Agreements die prozessualen Herausforderungen im internationalen Vertriebsvertragsrecht dar. Er zeigt insbesondere auf, welche Fallstricke und Besonderheiten es hinsichtlich Rechtswahl, zwingende Bestimmungen, Gerichtsstand und Durchsetzbarkeit von Urteilen zu beachten gilt, wenn die domestischen Standardvereinbarungen und AGB – wie oftmals gewünscht – tel quel auch für die internationalen Geschäfte verwendet werden sollen. Aufgezeigt wird dabei auch, wie unnötige Streitigkeiten nach Möglichkeit vermieden werden können.
 
Dr. Demian Stauber rezensiert schliesslich das im Jahr 2017 von Reto M. Hilti und Alfred Früh publizierte Werk «Lizenzkartellrecht». Die gute, nicht nur für Immaterialgüterrechtler unverzichtbare Übersicht über das US-amerikanische und europäische Lizenzkartellrecht schlägt darauf aufbauend Lösungen für die kartellrechtliche Behandlung von Lizenzverträgen unter schweizerischem Kartellrecht vor. Zuzustimmen ist dem abschliessend an die Autoren gewandten Wunsch, dass aus schweizerischer Sicht ein ähnliches Werk auch zur kartellrechtlichen Beurteilung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen sehr zu begrüssen wäre.
 
Ich wünsche Ihnen eine anregende und spannende Lektüre!
 
Mario Strebel, Gast-Redaktor
RA, LLM, Partner bei Meyerlustenberger Lachenal AG (MLL)
 

Beiträge
Hadi Mirzai
Hadi Mirzai
Marquard Christen
Marquard Christen
Abstract

Abreden im Rahmen von Handelsvertreterverhältnissen sind in der EU vom Anwendungsbereich von Art. 101 AEUV ausgenommen, wenn die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften verbundenen Risiken vom Auftraggeber getragen werden. Die wenige Praxis in der Schweiz zum kartellrechtlichen Umgang mit einer Tätigkeit auf fremde Rechnung ist uneinheitlich. Die Autoren analysieren und kommentieren die bisherigen Äusserungen der Schweizer Behörden zu dieser Frage und fordern eine konsequente Ausrichtung der Schweizer Praxis an der Rechtslage in der EU.

Andrea Graber Cardinaux
Andrea Graber Cardinaux
Abstract

Dieser Beitrag stellt die neusten Entwicklungen im Vertriebskartellrecht in der Schweiz und der EU auf Stufe der Gerichte, der rechtsanwendenden Behörden und des Gesetzgebers dar und beleuchtet ausgewählte Aspekte. Vor diesem Hintergrund werden anschliessend die zu beachtenden kartellrechtlichen Grundsätze bei der Vertriebsgestaltung aufgezeigt.

Lukas Bühlmann
Lukas Bühlmann
Hatun Metin
Abstract

Die Bearbeitung von personenbezogenen Daten ist nach der DSGVO nur zulässig, sofern sie sich auf einen Erlaubnistatbestand stützten kann. Bereits zu diesem grundlegenden Punkt bestehen gerade im Kontext des Online-Vertriebs zahlreiche offene Fragen. Die Autoren analysieren einige davon.

Oliver Kaufmann
Abstract

Was in anderen Bereichen zum üblichen Repertoire der Verkaufsförderung gehört, ist im Arzneimittelvertrieb verboten – heilmittelrechtliche, krankenversicherungsrechtliche, strafrechtliche und kartellrechtliche Vorgaben stellen hohe Anforderungen an die regulatorische Compliance der Vertriebsmodelle von Herstellern und Grossisten. Bei Verstössen drohen Angestellten und Unternehmen Geldstrafen sowie Gewinneinziehung und Reputationsverluste. Dieser Beitrag beleuchtet Vertriebsinstrumente, die im Arzneimittelvertrieb üblich sind, sowie deren rechtliche Beurteilung unter den einschlägigen Gesetzesbestimmungen.

Mario Strebel
Mario Strebel
Fabian Koch
Fabian Koch
Abstract

Der Vertrieb von Gütern und Dienstleistungen ist in der unternehmerischen Praxis von grosser Relevanz, dessen Ausgestaltung erfolgsentscheidend. Mangels gesetzlicher Regelung und relevanter Gerichtspraxis herrscht betreffend vieler Aspekte gerade in Bezug auf die Beendigung von Innominatvertriebsverträgen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Nach Einführung des gesetzlich nicht geregelten Vertriebsvertrages als eigenen Typus behandeln die Autoren vor diesem Hintergrund besondere Aspekte bei dessen Beendigung. Hierbei legen sie dar, wie Rechtsunsicherheiten durch eine sorgfältige Vertragsredaktion vermieden oder zumindest vermindert werden können.

Martin Rothermel
Martin Rothermel
Abstract

Internationale Geschäfte erfordern internationale Verträge, die perfekt auf Ähnlichkeiten, Unterschiede und Besonderheiten der nationalen Rechtsordnungen abgestimmt sind. Dies kann je nach Land und Region (z.B. innerhalb oder außerhalb der EU), in denen Ihr Unternehmen tätig ist, mehr oder weniger schwierig sein. Internationale Konventionen, das geltende nationale Recht und das zuständige Gericht geben die Richtung vor; dennoch haben national und/oder international zwingende Bestimmungen starken Einfluss. Sie müssen die Basics richtig machen, um spannende Momente in Rechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten oder in internationalen Schiedsverfahren zu vermeiden.

Rezension
Demian Stauber
Abstract

Im Beitrag wird das Werk «Lizenzkartellrecht» der Autoren Prof. Dr. Reto Hilty und Dr. Alfred Früh vorgestellt. Das Buch gibt eine gründliche Übersicht über das US-amerikanische und europäische Lizenzkartellrecht und schlägt auf dieser Basis Lösungen für die kartellrechtliche Behandlung von Lizenzverträgen unter schweizerischem Kartellrecht vor.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Aus mietrechtlicher Sicht gilt ein vor mindestens 30 Jahren erbautes Gebäude als alt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. In solchen Fällen darf sich der Eigentümer auf die quartierüblichen Mieten berufen, um eine Erhöhung des Mietzinses bei einem Mieterwechsel zu rechtfertigen. (Urteil 4A_400/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch von Rudolf Elmer vom Vorwurf der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses. Es weist die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts ab. Mit dem Obergericht ist davon auszugehen, dass Rudolf Elmer bei der Veröffentlichung von Bankdaten nicht dem Bankgeheimnis unterstanden hat. Die Beschwerde von Rudolf Elmer heisst das Bundesgericht in Nebenpunkten teilweise gut. (Urteile 6B_1314/2016, 6B_1318/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Begehren von François Légeret auf Revision und Ausstand abgewiesen. Der Mann aus Vevey, der wegen der Tötung von drei Personen im Jahr 2005 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wehrte sich gegen die Niederlage vor der Waadtländer Justiz im April 2017. (Urteil 6B_713/2017) (as)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Georgiers abgewiesen, der im Januar 2018 wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und schwerer Geldwäscherei verurteilt wurde. Der Beschwerdeführer bestritt die Gültigkeit von Telefonabhörungen, die dazu dienten, ihn zu täuschen. (Urteil 6B_605/2018) (as)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Libanese ist zu Recht zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er seine Frau und die vier Kinder in sein Heimatland entführt hatte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des 51-Jährigen abgewiesen. (Urteil 6B_82/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Die Thurgauer Justiz hat unzureichend abgeklärt, ob die Flugblatt-Aktion von zwei Männern in Kreuzlingen TG eine Verbindung zur Aktion «Lies!» und der Organisation «Die wahre Religion» hatte. Auf Geheiss des Bundesgerichts muss das Verwaltungsgericht dies nachholen. (Urteile 1C_193/2018, 1C_194/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Der Grosse Rat des Kantons Tessin muss die Ausführungsgesetze zum Verbot der Gesichtsverhüllung um zusätzliche Ausnahmetatbestände ergänzen, insbesondere bezüglich politischer Demonstrationen und gewerblicher oder werbender Veranstaltungen. Das Bundesgericht heisst zwei Beschwerden teilweise gut. Nicht geprüft hat das Bundesgericht mangels einer entsprechenden Rüge die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit der Religionsfreiheit. (Urteile 1C_211/2016, 1C_212/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Die Universität Freiburg darf für Doktoranden eine Einschreibegebühr von CHF 180 einführen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde von Betroffenen abgewiesen. (Urteil 2C_1092/2017)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht lehnt eine Beschwerde von Radio Central gegen das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ab. Das Privatradio forderte eine Konzession mit Gebührenanteil. (Urteil A-688/2018)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erhält im Zusammenhang mit dem ASE-Betrugsfall Einsicht in einen Bericht der Basler Kantonalbank (BKB). Das Bundesstrafgericht hat ein Entsiegelungsgesuch im zweiten Anlauf gutgeheissen. Der Fall liegt aber noch beim Bundesgericht. (Beschluss BE.2018.3)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) erhebt keine Einwände gegen die Übernahme der Basler Zeitung durch Tamedia. Mit dieser Übernahme wird Tamedia ihre Marktposition zwar weiter festigen. Es besteht jedoch nicht die Gefahr einer Wettbewerbsbeseitigung.

Jurius
Abstract

Kein pädophiler Sexualstraftäter darf künftig mehr mit Kindern arbeiten. Die Gerichte müssen in allen Fällen zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Im weitgehend liberalisierten Postmarkt hat die PostCom Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen festgesetzt, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten werden. Die Mindeststandards schützen Angestellte, die keinen gesamtarbeits-vertraglichen Schutz geniessen, vor Lohndumping, müssen aber gleichzeitig auch den Markteintritt von neuen Anbieterinnen ermöglichen. Die Sozialpartner können darüber hinaus andere Bedingungen vereinbaren.

Vernehmlassungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Oktober 2018. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.