Verjährungsfrist bei Personenschäden wird verdoppelt
Obligationenrecht, Schaden. Schadenersatz
Zitiervorschlag: Jurius, Verjährungsfrist bei Personenschäden wird verdoppelt, in: Jusletter 12. November 2018
Opfer von Personenschäden, die erst lange nach dem verursachenden Ereignis erkennbar werden, sollen bessergestellt werden: Die absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden beträgt künftig 20 Jahre statt wie bisher zehn Jahre. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 das revidierte Verjährungsrecht auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Damit wird das privatrechtliche Verjährungsrecht punktuell verbessert und vereinheitlicht.
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