Keine nachträgliche Verwahrung nach versuchtem Mord an Tochter
Zitiervorschlag: Jurius, Keine nachträgliche Verwahrung nach versuchtem Mord an Tochter, in: Jusletter 10. Dezember 2018
BGer – Ein heute 51-Jähriger, der 2009 seine Frau schwer verletzte und seine Tochter im dritten Stock vom Balkon stiess, wird nicht nachträglich verwahrt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Neuenburger Staatsanwaltschaft abgewiesen. (Urteil 6B_986/2018)