Liebe Leserinnen und Leser
Mehrwerte, welche im Rahmen raumplanerischer Massnahmen auftreten können, bilden seit jeher ein politisch «heisses Eisen». Am 30. April 2019 läuft die Umsetzungsfrist der Kantone für die bundesrechtlich zwingend vorgeschriebene Mehrwertabschöpfung gemäss Raumplanungsgesetz ab. Daniel Donauer, Philipp Husi und Christian Eichenberger beschäftigen sich mit den rechtlichen Neuerungen im RPG und untersuchen die damit verbundenen Veränderungen insbesondere in Bezug auf den Kanton Zürich.
Kommt Beihilfe zum Suizid für Sträflinge in der Schweiz infrage oder sprechen staatliche Fürsorgepflichten dagegen, den Suizid in Haft zuzulassen? Die Suizidabsichten von Inhaftierten stellen die Justizbehörden vor ein Dilemma, denn es bestehen keine rechtlichen Grundlagen. Thierry Urwyler und Thomas Noll unternehmen den Versuch, sich dieser sensiblen Thematik zu nähern, und kommen zum Schluss, dass ein Recht auf Sterbehilfe im Grundsatz besteht.
Die medizinische Forschung mit Hilfe von «Big Data» boomt. Die Möglichkeit, mehrere Datenbanken zu vergleichen oder zu kombinieren, ist sowohl für Forschende interessant als auch für Patientinnen und Patienten von Vorteil, die sich neue Erkenntnisse erhoffen. In der Schweiz gibt das Humanforschungsgesetz den rechtlichen Rahmen für den Zugriff auf solche vorhandenen Daten für Forschungszwecke vor. Valérie Junod und Bernice Elger beleuchten die in der Praxis auftretenden Probleme und schlagen Lösungen für die Gesetzesrevision vor.
Digitale Plattformen können arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Sonia De la Fuente und Philipp Fischer prüfen insbesondere anhand von in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien, ob Personen, die Dienstleistungen über solche Plattformen anbieten, als Arbeitnehmende oder Selbstständige zu qualifizieren sind, und ermitteln am konkreten Fall der Uber-FahrerInnen, welche Bedeutung diese rechtliche Qualifikation für die Betroffenen hat.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche und natürlich eine spannende Lektüre.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
In eigener Sache: Diese Ausgabe von Jusletter ist die vorletzte im Jahr 2018; die erste Ausgabe des Jahres 2019 erscheint am 14. Januar. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.