Bundesrat beschliesst Änderung der Eigenmittelverordnung
Kapitalmarktrecht, Bankenrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Bundesrat beschliesst Änderung der Eigenmittelverordnung, in: Jusletter 2. Dezember 2019
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 Änderungen der Eigenmittelverordnung verabschiedet. Die Verordnung vereinfacht ab dem 1. Januar 2020 die Anforderungen für bestimmte kleine Banken und Wertpapierhäuser und stellt die Kapitalisierung der Stammhäuser der systemrelevanten Banken für den Krisenfall sicher. Der Bundesrat verzichtet aber zu Gunsten einer Selbstregulierung der Branche darauf, Massnahmen im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften zu ergreifen.
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