Inhaltsverzeichnis
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I. Einleitende Betrachtung
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A. Ziel der Untersuchung
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B. Eingrenzung des Themas
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1. Privat- und öffentlich-rechtlicher Persönlichkeitsschutz
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2. Abgrenzung zu datenschutzrechtlichen Aspekten
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3. Weitere Eingrenzungen
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C. Gesichtserkennung im Überblick
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1. Begriff und Ausgangslage
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2. Anwendungsbereiche
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3. Technisches Verfahren
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4. Problematik und Risiken der technischen Entwicklung
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II. Gesichtserkennung im zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz
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A. Grundgedanke des Persönlichkeitsschutzes
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B. Recht auf Achtung der Privatsphäre
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1. Schutzumfang
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2. Unzulänglichkeiten der Sphärentheorie
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C. Recht am eigenen Bild
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1. Schutzumfang
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2. Schutzobjekt
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3. Als Teilaspekt des Rechts auf informationelle Privatheit
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4. Unzulänglichkeiten eines zu schematischen Rechts am eigenen Bild
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a. Kriterium der Erkennbarkeit?
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b. Kriterium des Beiwerks?
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c. Bildcharakter eines Templates?
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d. Kriterium der Anfertigung eines Personenbildes?
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D. Konkrete Beeinträchtigung der Persönlichkeit durch die Gesichtserkennung
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1. Ausgangspunkt: Umfassender Schutz nach Art. 28 ZGB
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2. Schutzwürdigkeit der Privatheit
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3. Bedeutung der Privatheit zur Persönlichkeitsentfaltung
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a. Privatheit zur Sicherung der Autonomie
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aa. Freiheit in der persönlichen Lebensgestaltung
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bb. Schutz der vertraglichen Lebensgestaltung
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cc. Schutz der sozialen Nahbeziehungen
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dd. Schutz der Beziehung zur Allgemeinheit
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ee. Fazit: Autonomie und Schutz der berechtigten Erwartung
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b. Privatheit zum Schutz der Identität und der Gefühlswelt
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c. Privatheit zum Schutz der Menschenwürde
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4. Vorliegen einer Persönlichkeitsverletzung
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E. Rechtfertigung einer Persönlichkeitsverletzung
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1. Einwilligung
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a. Konkretheit der Einwilligung
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b. Aufgeklärtheit des Einwilligenden
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c. Freie Entscheidung des Einwilligenden
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d. Kein Verstoss gegen Art. 27 ZGB
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e. Zeitpunkt der Einwilligung
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f. Jederzeitige Widerrufsmöglichkeit
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2. Überwiegende private oder öffentliche Interessen
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a. Ordnungs- und Sicherheitsinteressen
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b. Interessen der Forschung, Planung und Statistik
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c. Informationsfreiheit und Personen der Zeitgeschichte
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d. Interesse der Netzwerkbetreiber innerhalb registrierungspflichtiger Netzwerke
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3. Ergebnis
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III. Zusammenfassung