Elektronischer Zugang zu Grundbuchdaten
Ab 1. Juli 2020 gelten für den elektronischen Zugang zu Grundbuchdaten neue Bestimmungen. Der Bundesrat hat die geänderte Grundbuchverordnung an seiner Sitzung vom 20. September 2019 auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Demnach können die Kantone künftig berechtigten Behörden und Eigentümerinnen und Eigentümern beispielsweise einen elektronischen Zugang zu Belegen ermöglichen.
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