Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Das Bundesgericht hat entschieden, dass für das Verbot des Oral-Tabaks Snus, wie es der Bundesrat in der Tabakverordnung erlassen hat, eine gesetzliche Grundlage fehlt. Andrea Caroni und Silvan von Burg widmen sich in der Urteilsbesprechung vertieft den entscheidrelevanten Erwägungen sowie insbesondere dem Anwendungsgebot von Art. 190 BV.

Daniel Jositsch und George Poulikakos befassen sich mit den bevorstehenden Gesetzesänderungen zur Verhütung des Terrorismus. Dabei zeigen sie zunächst die Möglichkeiten der Bestrafung von Terrorismus und von Unterstützung oder Förderung von terroristischen Aktivitäten nach geltendem Recht auf, um anschliessend die aktuellen Vorlagen zu evaluieren und zu würdigen. 

Mehr als die Hälfte aller Konkurse in der Schweiz werden mangels Aktiven eingestellt. Die Veröffentlichung der Einstellung ermöglicht es dem Gläubiger, innert 10 Tagen selbst die Kosten sicherzustellen, um so die Durchführung des Konkurses im summarischen Verfahren zu erwirken. François Vouilloz befasst sich mit Art. 230 SchKG und zeigt den Verlauf eines solchen Prozesses auf. 

Matthias Bertschinger eröffnet in seinem Essay eine neue Perspektive auf aktuelle Fragen zu Rassismus und Menschenfeindlichkeit. Seine Kritik am modernen Rechtsverständnis basiert auf der Überzeugung, dass in der modernen Rechtstheorie Grundlegendes von dem, was den Menschen ausmacht, verdrängt wird.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

Urteilsbesprechungen
Urteilsbesprechung Snus
Andrea Caroni
Andrea Caroni
Silvan von Burg
Silvan von Burg
Mit Urteil 2C_718/2018 vom 27. Mai 2019 hat das Bundesgericht schweizweit für Aufsehen gesorgt. Es hat – kurz gesagt – das Tabakprodukt «Snus» legalisiert. Dabei hat es festgehalten, dass Art. 5 der bundesrätlichen Tabakverordnung (TabV) nicht nur die Grenzen des Lebensmittelgesetzes (LMG) überschreitet, sondern sogar willkürlich und damit verfassungswidrig ist, da es das weniger gefährliche Produkt Snus strenger reguliert als die gefährlicheren Zigaretten. Bei seiner Beurteilung sah sich das Bundesgericht insbesondere nicht durch das Anwendungsgebot von Art. 190 BV eingeschränkt.
Beiträge
Lückenfüllung um jeden Preis?
Daniel Jositsch
Daniel Jositsch
George Poulikakos
George Poulikakos
In Kürze werden im Parlament zwei Vorlagen beraten zur Verhütung des Terrorismus. In diesem Beitrag werden zunächst die Bestrafungsmöglichkeiten von Terrorismus und der Unterstützung terroristischer Aktivitäten nach geltendem Recht eruiert. Sodann werden die aktuellen Vorlagen vorgestellt und evaluiert.
La suspension de la faillite faute d’actif
François Vouilloz
François Vouilloz
Mehr als die Hälfte aller in der Schweiz eröffneten Konkursverfahren werden mangels Aktiven eingestellt. Ein Gläubiger hat unter Umständen Interesse, dass das Liquidationsverfahren durchgeführt wird. Bei Bekanntmachung der Einstellung kann ein Gläubiger innerhalb von 10 Tagen die Fortsetzung des Konkursverfahrens verlangen, solange er eine hinreichende Sicherheit leistet. Das SchKG sieht insbesondere die Betreibung auf Pfändung gegen Einzelfirmen, das Wiederaufleben von früheren Betreibungen und Sonderregeln für die Einstellung des Verfahrens bei einer ausgeschlagenen Erbschaft und für Konkurseinstellungen bei juristischen Personen vor. (el)
Essay
Freiheit und Krisis
Matthias Bertschinger
Matthias Bertschinger
Basierend auf einem Freiheitsbegriff, der das Traumatische nicht ausschliesst, lässt sich der Rechtssinn positiv als Begegnung und negativ (von den Pathologien der Vernunft her betrachtet) als ein Nein zur Abwehr des Traumatischen stellvertretend in Anderen fassen – als Nein zu Rassismus und Menschenfeindlichkeit.
Aus dem Bundesgericht
Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung
Jurius
Jurius
BGer – Für den Einsatz der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) bedarf es einer ausreichend detaillierten Regelung in einem Gesetz. Für die im Kanton Thurgau praktizierte AFV fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Autolenkers gut. (Urteil 6B_908/2018)
Richter verweigern Priester Adoption von zwei Jugendlichen
Jurius
Jurius
BGer – Ein katholischer Priester darf zwei afghanische Teenager nicht adoptieren. Das Bundesgericht hat seinen Rekurs gegen einen Entscheid der Waadtländer Behörden abgelehnt. (Urteil 5A_343/2019)
Versicherung darf Leistung bei Notwehr nicht kürzen
Jurius
Jurius
BGer – Die Unfallversicherung Helsana hat die Leistungen für einen bei einem Diebstahl schwer verletzten Mann zu Unrecht um die Hälfte gekürzt. Der Versicherer war der Ansicht, dass sich der Portugiese an einem Kampf beteiligt habe und deshalb mitschuldig sei. (Urteil 8C_193/2019)
Medienmitteilungen
Terrorbekämpfung: BA reicht Anklage beim Bundesstrafgericht ein
Jurius
Jurius
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen schweizerisch-italienischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Winterthur und einen schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Frauenfeld Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Ihnen wird hauptsächlich Unterstützung bzw. Beteiligung an der kriminellen Organisation «Islamischer Staat (IS)» vorgeworfen.
Der Bundesrat verabschiedet das landwirtschaftliche Verordnungspaket
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2019 ein landwirtschaftliches Verordnungspaket verabschiedet. Die Anpassungen in der Agrareinfuhrverordnung sowie in der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung) und der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (GebV-TVD) sind hauptsächlich technischer Natur.
Revision von Verordnungen im Energiebereich tritt in Kraft
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung beschlossen. Diese bezwecken diverse Vereinfachungen und Präzisierungen bestehender Regelungen sowie Anpassungen gewisser Berechnungsgrundlagen. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Elektronischer Rechtsverkehr: Alternative Übermittlungssysteme
Jurius
Jurius
Im Hinblick auf die geplante Einführung des obligatorischen elektronischen Rechtsverkehrs will der Bundesrat den Kantonen erlauben, alternative Übermittlungssysteme zu testen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 die dazu erforderliche Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV) gutgeheissen und auf den 1. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.
Anklageerhebung im Verfahrenskomplex Petrobras – Odebrecht
Jurius
Jurius
Im Verfahrenskomplex Petrobras – Odebrecht hat die Bundesanwaltschaft erstmals Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Dabei handelt es sich um eine Anklage im abgekürzten Verfahren gegen eine natürliche Person wegen Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtsträger und wegen Geldwäscherei.