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Kantone können in Ausnahmefällen kurzzeitig zusätzliche Massnahmen beantragen
Rechtsgebiete:
Bund und Kantone, Gesundheitsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Kantone können in Ausnahmefällen kurzzeitig zusätzliche Massnahmen beantragen, in: Jusletter 30. März 2020
Der Bundesrat kann den Kantonen im Kampf gegen das Coronavirus erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit bestimmter Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen, wenn die epidemiologische Situation dies erfordert. An seiner Sitzung vom 27. März 2020 hat er eine Anpassung der entsprechenden Verordnung beschlossen.