Kantone können in Ausnahmefällen kurzzeitig zusätzliche Massnahmen beantragen
Der Bundesrat kann den Kantonen im Kampf gegen das Coronavirus erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit bestimmter Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen, wenn die epidemiologische Situation dies erfordert. An seiner Sitzung vom 27. März 2020 hat er eine Anpassung der entsprechenden Verordnung beschlossen.
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