Beiträge DOI: 10.38023/713dd833-d850-42ea-9f39-5d48bfd4dbfe

Big Data und Datenschutzrecht

Gibt es einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

Astrid Epiney
Astrid Epiney
Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht, Datenschutz

Zitiervorschlag: Astrid Epiney, Big Data und Datenschutzrecht, in: Jusletter 27. April 2020

Das in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückte Phänomen «Big Data» ist Gegenstand nicht nur von rechtswissenschaftlichen, sondern auch von wissenschaftlichen Diskussionen im Allgemeinen. Der Beitrag wirft die Frage auf, ob im Zusammenhang von Big Data und Datenschutzrecht insofern ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, als die Vorgaben des Datenschutzrechts (sei es auf kantonaler, nationaler oder europäischer Ebene) an die mit Big Data einhergehenden, zumindest teilweise durchaus neuen Herausforderungen angepasst bzw. ergänzt werden müssten oder sollten.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Big Data – Zum Begriff
  • 3. Big Data und Datenschutzrecht de lege lata
    • 3.1. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des Datenschutzgesetzes: das Vorliegen von Personendaten
      • 3.1.1. Grundsätze
      • 3.1.2. In Bezug auf Big Data
    • 3.2. Zur Tragweite ausgewählter datenschutzrechtlicher Grundsätze im Zusammenhang mit Big Data
      • 3.2.1. Tragweite ausgewählter datenschutzrechtlicher Grundsätze «ab initio»
        • 3.2.1.1. Grundsatz der Rechtmässigkeit
        • 3.2.1.2. Grundsatz der Transparenz
        • 3.2.1.3. Grundsatz der Zweckbindung
        • 3.2.1.4. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
      • 3.2.2. Tragweite ausgewählter datenschutzrechtlicher Grundsätze «ex post»
  • 4. Schluss
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