Jusletter

Die empirische Forschung mit KVG-Daten

Kann das Erfordernis der Anonymisierung auch in Zukunft erfüllt werden?

  • Autor/Autorin: Konstantin Beck
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Datenschutz, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
  • DOI: 10.38023/4d328db7-ab99-47e7-b1f5-c2b9ef21b334
  • Zitiervorschlag: Konstantin Beck, Die empirische Forschung mit KVG-Daten, in: Jusletter 27. April 2020
Die meisten Forschungsprojekte mit Daten des KVG-Krankenversicherers setzen eine Anonymisierung der Daten voraus. Aber ist Anonymisierung überhaupt noch möglich, angesichts steigender Datenflut und immer leistungsfähigerer Suchmaschinen? Die Analyse kommt aufgrund praktischer Beispiele zum Schluss, dass es weit mehr Anonymisierungsvarianten gibt, als heute angewandt werden, und dass auch in Zukunft Vorgehen und Techniken gefunden werden können, die gleichzeitig den Ansprüchen der Forschenden als auch den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen werden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Rechtliche Grundlagen zur Bearbeitung von KVG-Daten
  • 1.1. Die Definition der Datenart
  • 1.2. Ist der KVG-Versicherer eine Bundesbehörde?
  • 1.3. Forschung und Datenweitergabe des KVG-Versicherers
  • 2. Die Verwendung von Personendaten
  • 2.1. Das Problem der Datenfehler
  • 2.2. Die Pseudonymisierung
  • 2.3. Das Problem des Persönlichkeitsprofils
  • 2.4. Anonymisierung mittels Unterdrückung der Schlüsselvariablen
  • 2.5. Anonymisierung mittels Aggregation der Individualdatensätze
  • 2.5.1. Aggregation verschleiert Datenfehler
  • 2.5.2. Aggregation – kein Garant für Anonymisierung
  • 2.5.3. Wissenschaftliches Arbeiten mit aggregierten Daten
  • 2.5.3.1. Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten mit Statistiken
  • 2.5.3.2. Voraussetzung mit aggregierten Daten nicht erfüllt
  • 2.5.3.3. Alternative Daten-Aggregation, die wissenschaftliches Arbeiten ermöglicht
  • 2.5.4. Aggregation verbirgt Information
  • 2.6. Anonymisierung mittels Aggregation innerhalb des Persönlichkeitsprofils
  • 2.7. Anonymisierung mittels Stichprobenbildung
  • 3. Forschung mit identifizierbaren Personendaten
  • 4. Fazit

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