Jusletter

Kollektive Gesundheitsdaten im Dienste der Gesundheitsversorgung

Artificial Intelligence und Krankenversicherung

  • Autoren/Autorinnen: Thomas Gächter / Thuy Xuan Truong
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Datenschutz, Informatik und Recht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • DOI: 10.38023/9b0a4f5a-fcbe-4ca2-82e6-23730e151b99
  • Zitiervorschlag: Thomas Gächter / Thuy Xuan Truong, Kollektive Gesundheitsdaten im Dienste der Gesundheitsversorgung, in: Jusletter 27. April 2020
Die Gesundheitsversorgung steht in verschiedener Hinsicht vor Engpässen. (Teilweise) Abhilfe versprechen die gezielte Einbindung und Verwertung kollektiver Gesundheitsdaten, insbesondere durch Artificial Intelligence (AI), sodass auch künftig dem Verfassungsauftrag der Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung entsprochen werden kann. Die menschliche Kontrolle bleibt dabei unabdingbar. Der Beitrag liefert eine Übersicht über Perspektiven und Grenzen der AI bei der Verwendung kollektiver Gesundheitsdaten für die Gesundheitsversorgung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Anforderungen an die Gesundheitsversorgung
  • 2.1. Medizinische Grundversorgung als Verfassungsauftrag
  • 2.2. Aktuelle Herausforderungen der Gesundheitsversorgung
  • 3. Artificial Intelligence in der Medizin
  • 3.1. Perspektiven
  • 3.2. Grenzen
  • 4. Artificial Intelligence in der Gesundheitsversorgung
  • 4.1. … als Abhilfe
  • 4.2. … als Herausforderung
  • 4.2.1. … für die Patienten
  • 4.2.2. … für den Gesetzgeber
  • 4.2.3. … für die Krankenversicherung
  • 5. Fazit

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