Corona-Krise und Mietrecht – Rechtsöffnungsrichter in der Verantwortung
Zitiervorschlag: Thomas Koller, Corona-Krise und Mietrecht – Rechtsöffnungsrichter in der Verantwortung, in: Jusletter 4. Mai 2020
Ob Geschäftsmieterinnen und -mieter, die vom notrechtlich angeordneten Lockdown betroffen sind, den Mietzins überhaupt – und wenn ja, in welchem Umfang – schulden, ist umstritten. Soweit sich Mietvertragsparteien nicht aussergerichtlich einigen, sollten sich die paritätischen Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtrecht um einen Vergleich bemühen können, bevor sich Gerichte mit der Sache befassen. Dazu kann es aber nur kommen, wenn Rechtsöffnungsrichterinnen und Rechtsöffnungsrichter verantwortungsbewusst handeln.