Beiträge DOI: 10.38023/0d24575d-62fa-477f-9c87-4a9dcf675c7e

Sicherheit und Notrecht

Ein Überblick über die Anwendung des Epidemiengesetzes und das konstitutionelle Notrecht des Bundesrats in der COVID-19-Krise und im Allgemeinen

Damian Wyss
Damian Wyss
Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht, Übriges Verfassungsrecht

Zitiervorschlag: Damian Wyss, Sicherheit und Notrecht, in: Jusletter 25. Mai 2020

Bundesrätliches Notrecht prägt die Bewältigung der COVID-19-Krise. Angesichts der weitreichenden Massnahmen sind lebhafte Diskussionen über «das Notrecht» und seine Grenzen entbrannt. Hier setzt dieser Aufsatz an. Zuerst stellt er die Kompetenzordnung im Bereich der epidemienrechtlichen Primärmassnahmen dar. Unter Berücksichtigung des gesamten Notrechtssystems rücken danach Art. 185 Abs. 3 BV und der Sicherheitsbegriff ins Zentrum. Es folgt eine Darstellung der engen Voraussetzungen und Schranken, innerhalb derer der Bundesrat Massnahmen zur Wahrung dieser Sicherheit treffen darf.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Besondere und ausserordentliche Lage gemäss EpG: notwendiges Notrecht?
    • 2.1. (Symbolische) Bedeutung der ausserordentlichen Lage
    • 2.2. Einige Bemerkungen zum Vollzug des EpG
    • 2.3. Virusbekämpfungsmassnahmen im engeren Sinne und «Begleitmassnahmen»
  • 3. Terminologie und Schutzgüter des Notrechts
    • 3.1. Art. 185 Abs. 3 BV als (intra)konstitutionelles Notrecht
    • 3.2. Exkurs: extrakonstitutionelles Not«recht»?
    • 3.3. Notverordnungen und polizeiliche Generalklausel: Zulässigkeit von Sekundärmassnahmen?
  • 4. Bundesrätliches Notrecht «ohne Limiten»?
    • 4.1. Voraussetzungen
      • 4.1.1. Sachliche Dringlichkeit
      • 4.1.2. Subsidiarität/Zeitliche Dringlichkeit
    • 4.2. Schranken des bundesrätlichen Notrechtshandelns
  • 5. Ausblick und Zusammenfassung
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