Keine Mieterstreckung für Modehaus Grieder am heutigen Standort
BGer – Das Modehaus Grieder erhält keine Mieterstreckung und muss die Räumlichkeiten an der Zürcher Bahnhofstrasse bis spätestens Ende 2024 verlassen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde eines Unternehmens der Swatch gutgeheissen. (Urteil 4A_552/2019)
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