Exportrisikoversicherung: Vereinfachung Antragsprozess
Der Bundesrat hat am 12. August 2020 eine Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV verabschiedet. Mit der befristeten Änderung in der Covid-Erholungsphase vereinfacht der Bundesrat den Antragsprozess und fördert die administrative Entlastung. Sie tritt per 1. September 2020 in Kraft und ist auf 31. Dezember 2022 befristet.
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