Jusletter

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch von Solarstrom

Fallstudie für ein Areal mit Anlage-Contracting

  • Autoren/Autorinnen: Sophie Dorschner / Michael Hohn / Urs Martin Springer
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Sachenrecht
  • DOI: 10.38023/f3b83670-f94f-453d-80b3-3cc230262e57
  • Zitiervorschlag: Sophie Dorschner / Michael Hohn / Urs Martin Springer, Zusammenschluss zum Eigenverbrauch von Solarstrom, in: Jusletter 17. August 2020
Anhand einer Arealüberbauung mit Wohn- und Gewerbeflächen zeigen wir auf, wie der im Energiegesetz neu eingeführte Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) umgesetzt und den Interessen der involvierten Parteien im Rahmen der Vertragsgestaltung Rechnung getragen werden kann. Den Bau und Betrieb der Photovoltaikanlage übernimmt ein Contractor. Er verkauft den Solarstrom mit einem langfristigen Vertrag an den ZEV. Wir beschreiben die Elemente dieses Vertragswerks, die Entwicklung der Grundeigentümerstruktur und ihre rechtlichen Konsequenzen, steuerliche Aspekte sowie das Mess- und Abrechnungskonzept.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
  • 1.1. Ziel dieses Beitrags
  • 1.2. Rechtsgrundlagen
  • 2. Der ZEV «Am Ziegeleiplatz, Dättnau»
  • 2.1. Die Überbauung
  • 2.2. Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
  • 2.3. Nachhaltiges Energiekonzept
  • 2.4. Solaranlage im Contracting
  • 2.4.1. Contracting-Modell
  • 2.4.2. Technische Ausgestaltung
  • 2.4.3. Eigenverbrauch
  • 3. Strompreis
  • 3.1. Herausforderungen
  • 3.2. Grundsätze
  • 3.3. Freier Netzzugang
  • 3.4. Sonderregelung für (Anlage-)Contracting?
  • 4. ZEV mit Wohnungsmietern, Stockwerkeigentum und Gewerbe
  • 4.1. Rechtsnatur eines ZEV
  • 4.1.1. Allgemeines
  • 4.1.2. Besteuerung des ZEV (MWST)
  • 4.1.3. Rechtsbeziehungen
  • 4.1.4. Rechnungssteller, Steuerpflicht und Vorsteuerabzug
  • 4.2. Zwei Phasen mit unterschiedlicher Eigentümerstruktur
  • 4.3. Vertragsgestaltung
  • 4.3.1. Strukturierung nach Phasen und Parteien
  • 4.3.2. Unter den Grundeigentümern
  • 4.3.3. Zwischen den Grundeigentümern (Vermietern) und Mietern
  • 4.3.4. Zwischen ZEV und Contractor
  • 4.3.5. Kaufverträge
  • 5. Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs
  • 5.1. Messkonzept
  • 5.2. Inkasso
  • 6. Fazit und Erkenntnisse

1 Kommentar

  • 1

    Ohne Titel

    Der Aufsatz zeigt für mich, dass Eigenverbrauch eigentlich nur in zwei Szenarien umsetzbar ist: Für einen einzelnen Grundstückseigentümer, der alle dinglichen Rechte in sich vereint - oder in einem wie hier aufgezeigten grossen Szenario, das zudem den Netzzugang eröffnet. In den Zwischenszenarien mit einer zu geringen kritischen Masse (die auch hier nur durch Gewerbetreibende erreicht wird!) dürften der juristische und organisatorische Aufwand zu gross sein, um eine attraktive Lösung zu erhalten. Ein Ansatz wäre, "auf" der Stockwerkeigentümergemeinschaft aufzusetzen, die bereits Regelungen zur Beilegung von Konflikten enthält - und zur Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum. Betrachtet man den hier getrieben Aufwand, stellt sich allerdings die Frage, ob der lokale Netzbetreiber die Lösung nicht günstiger hätte anbieten können. Sie bestätigen zudem meinen Eindruck, dass die ZEV nicht die einfachste Lösung ist - Netzanbieter könnten bei verbauten Smartmetern durch neue Produkte dasselbe Ziel erreichen.

    avatarAlexander Finger17.08.2020 15:00:06Antworten

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