Medienmitteilungen
Vereinfachte Regelungen bei ALV werden verlängert
Rechtsgebiete:
Sozialversicherungsrecht, Arbeitslosenversicherung
Zitiervorschlag: Jurius, Vereinfachte Regelungen bei ALV werden verlängert, in: Jusletter 31. August 2020
Mehrstunden, die ausserhalb von Kurzarbeitsphasen aufgebaut werden, sollen weiterhin vorübergehend nicht von den Arbeitsausfällen abgezogen werden müssen. Dies hat der Bundesrat am 26. August 2020 beschlossen. Zudem wird das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. Diese Regelung gilt somit bis Ende Jahr.
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