Peer-to-Peer-Systeme bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch
Rechtliche und betriebliche Aspekte des Pilotprojekts «Quartierstrom» in Walenstadt
Im Rahmen der Energiestrategie 2050 will der Bund Zusammenschlüsse von Grundeigentümern zum Eigenverbrauch von Energie fördern. Um das Potential eines grösseren Zusammenschlusses aufzuzeigen, haben sich in Walenstadt (SG) 37 Endverbraucher im vom Bundesamt für Energie geförderten Projekt «Quartierstrom» zusammengeschlossen und über eine Peer-to-Peer-Handelsplattform unter Verwendung einer Blockchain sowie von smart contracts einen lokalen Strommarkt errichtet. Der vorliegende Beitrag stellt dieses Projekt dar und erörtert rechtliche sowie betriebliche Aspekte.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage und Projekt «Quartierstrom»
- II. Projektbeschrieb «Quartierstrom»
- 1. Technische und wirtschaftliche Aspekte
- 2. Rechtliche Aspekte des Quartierverbunds nach geltendem Recht
- III. Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch nach geltendem Recht
- 1. Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
- 2. Verhältnis des ZEV zum EVU
- 3. Innenverhältnis der beteiligten Grundeigentümer eines ZEV
- 4. Stellung von Mietern und Pächtern
- IV. Besonderheiten der Organisation eines ZEV mit peer-to-peer Handelsplattform
- 1. Variante 1: Dritter betreibt Plattform
- 1.1. Organisation der Unternehmung in Falle von Netzbetreibern als Dienstleistern
- 1.2. Vertragsverhältnis zwischen Drittem und ZEV
- 2. Variante 2: ZEV betreibt Plattform
- V. Schlussfolgerungen
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