Die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz
Übersicht der wichtigsten Neuerungen für Unternehmen
Am 25. September 2020 haben National- und Ständerat das totalrevidierte Bundesgesetz über den Datenschutz («nDSG») angenommen. Die Inkraftsetzung ist zwar erst im Jahr 2022 zu erwarten. Unternehmen sind jedoch gut beraten, die erforderlichen Anpassungen frühzeitig anzugehen. Der vorliegende Beitrag soll eine konzise Darstellung der wesentlichen Neuerungen des neuen Datenschutzgesetzes liefern und anhand von konkreten Beispielen aus dem Unternehmensalltag einen möglichst übersichtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Eine Checkliste zum Schluss verschafft einen Überblick der wichtigsten Umsetzungsmassnahmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wichtigste Neuerungen auf einen Blick
- 2. Grundsätze bei der Bearbeitung von Personendaten
- 3. Unzulässige Personendatenbearbeitungen
- 4. Übersicht über die Rechtfertigungsgründe
- 5. Die Akteure der Datenbearbeitung
- 6. Räumlicher Geltungsbereich
- 7. Neue und erweiterte Pflichten
- 8. Ausgebaute Betroffenenrechte
- 9. Grenzüberschreitende Datenbekanntgabe
- 10. Stärkung der Kompetenzen des EDÖB und Sanktionen
- 11. Zum Verhältnis zwischen dem nDSG und der DSGVO
- 12. Checkliste Handlungsbedarf
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare