Die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz
Übersicht der wichtigsten Neuerungen für Unternehmen
Adrian Bieri
Julian Powell
Zitiervorschlag: Adrian Bieri / Julian Powell, Die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz, in: Jusletter 16. November 2020
Am 25. September 2020 haben National- und Ständerat das totalrevidierte Bundesgesetz über den Datenschutz («nDSG») angenommen. Die Inkraftsetzung ist zwar erst im Jahr 2022 zu erwarten. Unternehmen sind jedoch gut beraten, die erforderlichen Anpassungen frühzeitig anzugehen. Der vorliegende Beitrag soll eine konzise Darstellung der wesentlichen Neuerungen des neuen Datenschutzgesetzes liefern und anhand von konkreten Beispielen aus dem Unternehmensalltag einen möglichst übersichtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Eine Checkliste zum Schluss verschafft einen Überblick der wichtigsten Umsetzungsmassnahmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Wichtigste Neuerungen auf einen Blick
2. Grundsätze bei der Bearbeitung von Personendaten
3. Unzulässige Personendatenbearbeitungen
4. Übersicht über die Rechtfertigungsgründe
5. Die Akteure der Datenbearbeitung
6. Räumlicher Geltungsbereich
7. Neue und erweiterte Pflichten
8. Ausgebaute Betroffenenrechte
9. Grenzüberschreitende Datenbekanntgabe
10. Stärkung der Kompetenzen des EDÖB und Sanktionen
11. Zum Verhältnis zwischen dem nDSG und der DSGVO
12. Checkliste Handlungsbedarf
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