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Beiträge DOI: 10.38023/344847ab-cbea-406f-baaa-c2cedf172c19

Nocebo als ernstzunehmender Faktor in der Aufklärungsdiskussion

Eva Druey Just
Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte, Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen

Zitiervorschlag: Eva Druey Just, Nocebo als ernstzunehmender Faktor in der Aufklärungsdiskussion, in: Jusletter 1. Februar 2021

Medizinische Studien zeigen, dass die blosse Erwartung körperlicher Beschwerden auch deren Ursache sein kann. Dieses als Nocebo-Effekt bezeichnete Phänomen ist ebenso real wie sein Gegenstück, der Placebo-Effekt, wenngleich wesentlich schwächer untersucht und dokumentiert. Für die ärztliche Aufklärung bedeutet es, dass gerade die möglichst vollständige Nennung von Risiken, wie sie von der Rechtsprechung zur Gültigkeit der Einwilligung verlangt wird, Patienten schädigen kann. Die nachfolgende Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage, wie mit diesem Dilemma aus rechtlicher Sicht umzugehen ist.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Placebo, Nocebo und andere Phantome
    • 1.1. Die Kraft der Erwartung
    • 1.2. Risiken und Nebenwirkungen der Eingriffsaufklärung
  • 2. Elemente der Rechtspraxis zur Risikoaufklärung
    • 2.1. Zusammenfassung zur Rechtsprechung betreffend die Risikoaufklärung
    • 2.2. Beweislast beim Arzt
  • 3. Dilemma im ärztlichen Alltag
    • 3.1. Nocebo und die ärztliche Pflicht zur umfassenden Interessenwahrung
    • 3.2. Zweifelhafte Anreize
    • 3.3. Abhilfe durch die hypothetische Einwilligung oder das therapeutische Privileg?
  • 4. Mögliche Auswege
    • 4.1. Selbstbestimmung möglichst ohne Nocebo-Effekt
    • 4.2. Überdenken der Anreize aus der Rechtsprechung
    • 4.3. Überdenken der Anreize aus dem Tarifrecht
  • 5. Schlusswort
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