Jusletter

Der Sars-CoV-2-Impfstoff – eine haftpflichtrechtliche Beurteilung

  • Autor/Autorin: Marcel Lanz
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Produktehaftpflicht, Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
  • DOI: 10.38023/6fedcc02-17ad-40cb-8d61-af770e61271f
  • Zitiervorschlag: Marcel Lanz, Der Sars-CoV-2-Impfstoff – eine haftpflichtrechtliche Beurteilung, in: Jusletter 8. Februar 2021
Die neuartigen Technologien der Impfstoffe gegen Sars-CoV-2 und ihre kurze Entwicklungsdauer verunsichern viele. Der Artikel untersucht die Haftung von Herstellern, Gesundheitsfachpersonen und weiteren Haftpflichtigen wie Arbeitgebern und der Zulassungsbehörde für Impfschäden. Es zeigt sich, dass die kurze Entwicklungsdauer und der Zeitpunkt der Abgabe der Impfstoffe die Haftung von Impfstoffherstellern beeinflussen kann. Letzteres gilt auch für die den Impfstoff verabreichende Gesundheitsfachperson, welche die neusten Erkenntnisse sowohl der Aufklärung des Patienten als auch der Abgabe des Impfstoffes an sich zugrunde legen muss.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Impfstoffe – Entwicklungsgeschichte, Grundlagen und Risiken
  • 2.1. Die Impfstoffentwicklung
  • 2.1.1. Von der Pockenimpfung zu modernen Impfstoffen
  • 2.1.2. Impfstoff gegen Sars-CoV-2-Virus
  • 2.1.2.1. Begrifflichkeiten
  • 2.1.2.2. Staatliche Förderung der Impfstoffentwicklung
  • 2.1.2.3. Beschleunigte Zulassung von Sars-CoV-2-Impfstoffen
  • 2.2. Impfstoffe gegen Sars-CoV-2 (Impfstoffplattformen)
  • 2.3. Risiken von Impfstoffen
  • 2.3.1. Statistische Erfassung von Impfnebenwirkungen
  • 2.3.2. Unerwünschte Impfnebenwirkungen
  • 2.3.3. Kurze Entwicklungsdauer von Sars-CoV-2-Impfstoffen als Risiko?
  • 3. Haftung des Impfstoffherstellers
  • 3.1. Haftung nach allgemeiner Verschuldenshaftung
  • 3.1.1. Grundlagen
  • 3.1.2. Die Sorgfaltspflicht nach Heilmittelgesetz im Besonderen
  • 3.1.2.1. Grundsätzliches zu Art. 3 HMG
  • 3.1.2.2. Von der allgemeinen Verschuldenshaftung abweichende Elemente
  • 3.1.2.3. Besonders hoher Sorgfaltspflichtmassstab im Heilmittelgesetz
  • 3.1.2.4. Einfluss der Entwicklungsdauer auf normative Sorgfalt
  • 3.2. Haftung nach Produktehaftpflichtgesetz
  • 3.2.1. Hersteller als Haftpflichtige
  • 3.2.2. Ersatzfähige Schäden im Produktehaftpflichtgesetz
  • 3.2.3. Der Produktefehler
  • 3.2.3.1. Abgrenzung zum allgemeinen Lebensrisiko
  • 3.2.3.2. Relevante Benutzergruppe bei Heilmitteln
  • 3.2.3.3. Instruktion und Präsentation des Produkts
  • 3.2.3.4. Kurze Entwicklungsdauer eines Impfstoffs als massgebender Umstand?
  • 3.2.3.5. Inverkehrbringen als massgebender Zeitpunkt
  • 3.2.3.6. Fehlerhaftigkeit beurteilt sich unabhängig des Zulassungsentscheids
  • 3.2.4. Entwicklungsrisiko
  • 3.2.4.1. Allgemeines zum Entwicklungsrisiko
  • 3.2.4.2. Der Stand von Wissenschaft und Technik
  • 3.2.4.3. Dem Hersteller zugängliches Wissen
  • 3.2.4.4. Berücksichtigung von Minderheits- und Aussenseitermeinungen
  • 3.2.4.5. Massgebend sind die Grenzen menschlicher Erkenntnis
  • 3.3. Zwischenfazit
  • 4. Weitere nichtstaatliche Haftpflichtige
  • 4.1. Gesundheitsfachpersonen
  • 4.1.1. Haftungsgrundlagen
  • 4.1.2. Einwilligung des Patienten
  • 4.2. Arbeitgeber
  • 4.2.1. Zulässigkeit einer Impfanordnung des Arbeitgebers
  • 4.2.2. Einwilligung des Arbeitnehmers
  • 4.2.3. Unterschiedliche Folgen für Haftpflicht des Arbeitgebers für Impfschäden
  • 5. Haftung des Bundes und der Zulassungsbehörden
  • 5.1. Haftung des Bundes nach Epidemiengesetz
  • 5.2. Haftung der Zulassungsbehörde
  • 5.3. Vertragliche Schadloshaltung von Impfstoffherstellern
  • 6. Schlussbetrachtung

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