UberPop-Fahrer als Arbeitnehmer gemäss Kantonsgericht Waadt
In einem Entscheid aus dem vergangenen Jahr befasste sich das Kantonsgericht Waadt (Tribunal cantonal du canton de Vaud) mit der brisanten Frage, ob UberPop-FahrerInnen als Arbeitnehmende zu qualifizieren sind. Aufgrund grenzüberschreitender Bezüge in diesem Fall äusserte sich das Kantonsgericht auch zur Frage der Verfahrenszuständigkeit im Kontext einer Schiedsvereinbarung bei internationalen gelagerten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und zur Gültigkeit von Schieds- und Rechtswahlklauseln in den verwendeten allgemeinen Vertragsbestimmungen des Unternehmens.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung und Ausgangslage
- II. Fragen der Gerichtszuständigkeit
- 1. Zuständigkeit staatlicher Gerichte
- 2. Schiedsgerichtsbarkeit
- III. Gültigkeit der Schieds- und Rechtswahlklausel
- 1. Gültigkeit der Schiedsklausel
- 2. Gültigkeit der Rechtswahlklausel
- IV. Charakteristische Eigenschaften des Arbeitsvertrages
- 1. Subordination
- a. Weisungsgewalt
- b. Kontrolle
- c. Zeitliche Subordination
- d. Persönliche Subordination
- 2. Weitere Merkmale
- V. Ausblick und abschliessende Bemerkungen
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