Inhaltsverzeichnis
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1. Der Widerrufsgrund des Sozialhilfebezugs im Ausländer- und Integrationsgesetz
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2. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den ausländerrechtlichen Folgen des Sozialhilfebezugs
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2.1. Widerruf oder Nichtverlängerung der Bewilligung infolge Sozialhilfebezugs
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2.1.1. Invalidenversicherungsrechtlich basierte Beurteilung des «Selbstverschuldens»
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2.1.2. Integrationsbeurteilung unter Bezugnahme auf den konkreten Arbeitsmarkt
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2.1.3. Faktische Wegweisung eines binationalen Ehepaars (Schweiz – Algerien)
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2.1.4. Sozialhilfebezug ist kein absolutes Nachzugshindernis
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2.1.5. Umgekehrter Familiennachzug trotz Sozialhilfebezug – bei Schweizer Kindern
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2.1.6. Integrationsgrad von Kindern als massgebliches Kriterium beim umgekehrten Familiennachzug
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2.1.7. Wegweisung eines Elternteils wegen erheblicher Integrationsdefizite
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2.1.8. Würdigung der bundesgerichtlichen Widerrufs- und Verweigerungspraxis
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2.2. Rückstufung infolge von Integrationsdefiziten
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3. Die Praxis des Zürcher Migrationsamtes bei Sozialhilfebezug
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3.1. Alleinerziehende, ergänzend Sozialhilfe beziehende Mutter zweier Schweizer Kinder
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3.2. Wegweisung der ausländischen Ehefrau eines Schweizers mit gemeinsamer Schweizer Tochter
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3.3. Nichterteilung der Niederlassungsbewilligung an die Ehefrau eines Schweizers mit gemeinsamer Tochter
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3.4. Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfebezug aufgrund der Corona-Krise
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3.4.1. Bundesrätlicher Positionsbezug
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3.4.2. Restriktive «Rezeption» der bundesrätlichen Signale durch das Zürcher Migrationsamt
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3.4.3. Konkreter Anwendungsfall – argumentativ auf Abwegen
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3.5. Rückstufung eines langjährig niedergelassenen, teilzeiterwerbstätigen Familienvaters
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4. Sanktionierung ausländischer Sozialhilfebezüger*innen im Spiegel des meritokratischen Irrglaubens
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4.1. Rechtliche Würdigung der referierten Sanktionspraxis
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4.2. Das meritokratische Prinzip und dessen Kehrseite
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4.3. Stigmatisierung und Ausgrenzung Armutsbetroffener?
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5. Plädoyer für einen Paradigmenwechsel: Sanktionierung von Sozialhilfebezug nur bei qualifizierter Vorwerfbarkeit